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Frist für rückwirkende Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen läuft

08.04.2011
Dr. Katja Schuhmacher


Für den Antrag auf Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31.Mai 2011 läuft eine wichtige Frist: Alle die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben hierfür bis zum 30. Juni 2011 Zeit. Weitere Informationen finden Sie in unter:

http://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/leistungen/bildung-und-teilhabe.html



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