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Mieterschutzbund und Jobcenter kooperieren

30.05.2012
Christian Neuß

Hartz-IV –Kunden erhalten professionelle Unterstützung

Astrid Ströbele und Stefan Graaf unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung

Stefan Arz, Teamleiter für Leistungsrecht in Herzogenrath, Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters und Astrid Ströbele, 1. Vorsitzende des Mieterschutzvereins freuen sich über den Abschluss der Vereinbarung

 

Das Jobcenter Städteregion Aachen und der Mieterschutzverein Aachen und Umgebung e.V. haben heute eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

 

Demnach können in Einzelfällen die Mitgliedsbeiträge für den Mieterschutzverein durch das Jobcenter bzw. den kommunalen Träger Städteregion Aachen übernommen werden. „Eine enge Zusammenarbeit, die wir nun in der Kooperationsvereinbarung festzurren, ist wichtig“, so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters Städteregion Aachen. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli.

 

So können zukünftig hohe Nebenkostenabrechnungen, Fragen zur Angemessenheit der Miete und auch Fälle, in denen der Vermieter Mängel nicht abstellt, von Experten des Mieterschutzvereines im Interesse des Mieters untersucht werden. „Da das Jobcenter die Miete berücksichtigt, helfen wir nun, damit auch der SGB-II-Empfänger seine Rechte wahren kann“, so Astrid Ströbele, Vorsitzende des Mieterschutzvereins Aachen und Umgebung. „Es ist wichtig,  dass sowohl der Mieter und somit auch der Steuerzahler nur das bezahlen, was auch geleistet wird, nicht aber für Mietmängel oder unberechtigte Nebenkostenabrechnungen“.

 

Das mancher Vermieter bewusst an Hartz-IV-Empfänger vermietet, da das Geld pünktlich und vollständig vom Amt kommt, möchten die Beteiligten nicht behaupten, „aber ist auch in Einzelfällen nicht abwegig“, so Graaf. „Solvente Mieter zu suchen, ist ja auch völlig legitim“, so Ströbele, „Geld ohne bzw. für eine schlechte Gegenleistung darf aber nicht fließen, egal wer die Miete finanziert“.

 

„Zukünftig können wir unseren Kunden, die der Ansicht sind, dass Mietmängel vorliegen oder Abrechnungen nicht korrekt sind, eine Sondermitgliedschaft im Mieterschutzverein finanzieren“, so Graaf. Dabei werde im Einzelfall nach Einschätzung des Sachbearbeiters entschieden.

 



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