Drucken


Chancengleichheit

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

 

Seit dem 11. Januar 2011 haben wir unsere eigene Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Frau Simone Peters.

Denn erst mit der Gesetzesänderung zum 01. Januar 2011 wurde im § 18e SGB II für den SGB II-Bereich eine eigene BCA eingeführt.  

 

§ 18e SGB II benennt folgende Aufgaben einer BCA:  

-       Unterstützung und Beratung des Jobcenters in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern  

-       Beteiligung im Rahmen der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters  

-       Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in Fragen mit Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern 

-       Unterstützung und Beratung von Leistungsberechtigten, Arbeitgebern sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der beiden Geschlechter 

-       Kooperiert mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters  

-       Vertretung des Jobcenters in den Sitzungen kommunaler Gremien zu Themen die den Aufgabenbereich der BCA betreffen

 

Kontaktdaten von Frau Peters:                                                   

Simone Peters

Roermonder Straße 51

52072 Aachen  

Telefon: 0241/ 88681-3783

Fax:       0241/ 88681-3870 

E-Mail: simone.peters.at.jobcenter-ge.de

 

Hier finden Sie interessante Links

zum Thema Wiedereinstieg:

Wiedereinstieg - Frauen zurück in den Beruf

Frauen NRW

Starke Väter in NRW

Gute Arbeit für Alleinerziehende  

Väter und Karriere

 

Interessentinnen und Interessenten die nicht im Leistungsbezug des SGB II stehen, können sich gerne an die BCA der Agentur für Arbeit Aachen, Frau Andrea Hilger, wenden:

Internetauftritt von Frau Andrea Hilger

 

Die BCA der Rechtskreise SGB III und SGB II arbeiten in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben, Frauenförderung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihren Zuständigkeiten eng zusammen.