Anspruchsausschluss
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus, Therapieeinrichtungen) untergebracht sind, erhalten hingegen keine Leistungen. Diese Personen können auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), bei ihrer zuständigen Kommune erhalten.
Grundsätzlich haben auch Auszubildende, Schüler und Studenten keinen Leistungsanspruch. Für sie kann ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III oder auf Leistungen nach dem BaFöG bestehen. Diese Anträge sind bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

