Anspruchsberechtigung
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Kinder erhalten bis zum 14. Lebensjahr Sozialgeld, sofern Sie in einem Haushalt mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben.
Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Als hilfebedürftig gilt, wer den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.

