Arbeitslosengeld II
Ihr notwendiger Lebensunterhalt - mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung - wird in einer Pauschale, den so genannten Regelsätzen gewährt. Die Regelleistung beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Warmwasseraufbereitung, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Einen Anspruch auf die volle Regelleistung haben volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Die unten stehenden Regelsätze gelten ab dem 1. April 2011.
Seit dem 1. Juli 2006 müssen nur noch volljährige Kinder die das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 25-jährige Kinder werden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Leistungen nach dem SGBII werden nur dann gewährt, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
| Alleinstehende(r), Alleinerziehende(r) | Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaften) | Kinder zwischen 15 und 25 Jahre im Haushalt der Eltern | Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
|---|---|---|---|---|
| 100 Prozent | 90 Prozent | 80 Prozent | 70 Prozent | 60 Prozent |
| 364 Euro | 328 Euro | 287 Euro | 251 Euro | 215 Euro |

