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Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (nur bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes),
  • die Erstausstattung (bei Schwangerschaftsbekleidung und Geburt),
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.