Einmalige Leistungen
Über die Regelleistung hinaus können Sie auf Antrag einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (nur bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes),
- die Erstausstattung (bei Schwangerschaftsbekleidung und Geburt),
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

