Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
- Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
- Menschen mit Behinderungen, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
- kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

