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Mehrbedarfe

In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
  • Menschen mit Behinderungen, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
  • kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.