Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (befristet bis Ende 2010)
Die Einstiegsqualifizierung kann einem Arbeitgeber gewährt werden, wenn dieser einen Jugendlichen einstellt, der bis zum 30.09. eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat. Durch die Einstiegsqualifizierung wird der Jugendliche über einen Zeitraum von mindestens sechs und höchsten zwölf Monaten an eine Ausbildung herangeführt. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich, ggfs. kann die Ausbildungszeit dann verkürzt werden.
Eine anteilige Vergütung der Einstiegsqualifizierung sowie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird bezuschusst.
Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat der IHK oder HWK, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.

