Öffentliche Arbeitsgelegenheit
Arbeitsgelegenheiten («1-Euro-Jobs») dienen dazu, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ferner dienen sie der Feststellung von Eignungs- und Interessenschwerpunkten, der Reduzierung der Hilfebedürftigkeit sowie der Unterstützung der Solidargemeinschaft.
Die geschaffenen Arbeitsverhältnisse müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern. Zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (sog. Sozialrechtsverhältnisse) mit Arbeiten, deren Erledigung im öffentlichen Interesse liegt und die ohne die Förderung nicht, nicht in demselben Umfang oder erst später durchgeführt würden. Die Teilnehmenden erhalten ihr Arbeitslosengeld II (ALG II) weiter und bekommen zusätzlich eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nicht auf die Leistung angerechnet wird. Über den ALG II-Bezug besteht weiter Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Der Aufwand des Trägers kann durch eine Maßnahmekostenpauschale erstattet werden.

