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Arbeitszeiten

Die ARGE im Kreis Aachen hat für ihren Zuständigkeitsbereich die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitsgelegenheiten auf 30 Stunden begrenzt (inkl. Qualifizierungsanteil). Da die Hilfebedürftigen auch während der Zuweisungszeit verpflichtet sind, ihre Eigenbemühungen zum Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fortzusetzen, wird ihnen ein entsprechender Zeitraum hierzu eingeräumt.