Dauer
Die Arbeitsgelegenheiten können bis zur Dauer von 18 Monaten bewilligt werden, soweit es sich nicht um zeitlich befristete Aufgaben handelt. Soll eine Maßnahme darüber hinaus weitergefördert werden, ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag unter Beifügung eines Berichtes über die aktuelle Arbeitsgelegenheit einzureichen

