Mehraufwandsentschädigung
Die Mehraufwandsentschädigung (MAE) von derzeit 1,10 Euro/Std. wird nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (inkl. Qualifizierungsstunden) gewährt. Der Träger weist die Arbeitsstunden nach. Er zahlt die dem Teilnehmenden zustehende MAE unverzüglich und ohne Abzüge aus.
Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für Urlaubstage oder sonstige Fehlzeiten steht dem Teilnehmenden keine MAE zu.

