Verfahren
Die Zuweisung von Berechtigten erfolgt durch die Arbeitsvermittler/Fallmanager. Diese entscheiden unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall über die Dauer der Zuweisung. Im Regelfall wird die Zuweisungsdauer bei sechs Monaten liegen. Es dürfen nur von der ARGE im Kreis Aachen zugewiesene Teilnehmende beschäftigt werden

