Auskünfte nach dem IFG
Die vorliegende Seite soll allen Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich unkompliziert über Verfahrensabläufe und Verwaltungsrichtlinien zu informieren.
Grundlage hierfür ist § 11 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Bund:
§ 11 Veröffentlichungspflichten
(1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.
(2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.
(3) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen.
Das Verfahrensverzeichnis ist unter nachfolgendem Link aufzurufen.
Das Organigramm finden Sie [HIER].
Den Aktenplan finden Sie unter:
Insoweit Sie eine Übersendung der im Verfahrensverzeichnis aufgeführten Richtlinien pp. wünschen, wenden Sie sich bitte an das
Jobcenter StädteRegion Aachen
Gut-Dämme-Straße 14
52070 Aachen
oder per E-Mail an:
Jobcenter-Aachenjobcenter-ge.de
Weitergehende und für das Jobcenter zum Teil verbindlich geltende Regelungen finden Sie auch auf den Seiten der Agentur unter: