Als Einkommen wird grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert bezeichnet, welches Sie einmalig oder regelmäßig erhalten.

Grundsätzlich wird beim Einkommen immer zwischen Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen (z.B. Rentenzahlungen) unterschieden.

Entsprechend der Einkommensart variiert auch der Freibetrag auf das Einkommen, sodass nicht das vollständige Einkommen in tatsächlicher Höhe angerechnet wird.

 

Einkommen - Freibetrag = bereinigtes Einkommen oder auch anzurechnendes Einkommen.

 

Bei der Anrechnung von Einkommen ist auch der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend, da das Einkommen in dem Monat angerechnet wird,

im dem Sie es erhalten haben.

Erwerbseinkommen

Das Einkommen, welches Sie aus Ihrer Beschäftigung erzielen, wird nicht in vollständiger Höhe auf Ihr Bürgergeld angerechnet.

 

Sie erhalten auf das Erwerbseinkommen einen pauschalierten Freibetrag.

Der Freibetrag ist entsprechend der Einkommenshöhe gestaffelt.

 

* Der weitere Freibetrag wird für Bedarsfgemeinschaften mit minderjährigen Kindern berücksichtigt
Einkommenshöhe Freibetrag in %
0 - 100,00 € 100 %
100,01 - 538,00 € 20 %
538,01 - 1000,00 € 30 %
1000,01 - 1200,00 €* 10 %
1200,01 - 1500,00 €* 10 %

Beispiele zur Freibetragsberechnung:

* Der weitere Freibetrag wird für Bedarsfgemeinschaften mit minderjährigen Kindern berücksichtigt
Einkommenshöhe Brutto 400,00 € 538,00 € 700,00 € 1000,00 € 1200,00 € 1500,00 €*
Einkommenshöhe Netto 400,00 € 538,00 € 550,00 € 800,00 € 1000,00 € 1250,00 €
Freibetrag 160,00 € 189,40 € 238,00 € 328,00 € 348,00 € 378,00 €
Anzurechnendes Einkommen 240,00 € 348,60 € 312,00 € 472,00 € 652,00 € 872,00 €

Der Freibetrag kann im Einzelfall auch höher ausfallen, wenn z.B. höhere Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) nachgewiesen werden.

sonstiges Einkommen

Alle Einkommen mit Ausnahme des Erwerbseinkommens werden als sontiges Einkommen berücksichtigt.

 

Sonstige Einnahmen können z.B. sein:

  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Renteneinkommen
  • Unterhaltszahlungen
  • Mieteinnahmen
  • Zinserträge
  • und weitere Einkommen

Auf diese Einkommen erhalten volljährige Kundinnen und Kunden einen monatlichen Freibetrag in Höhe von  30,00 €.

Privilegiertes Einkommen

Bestimmte Einnahmen gelten nicht als Einkommen. Diese Einnahmen werden deshalb nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

 

Beispiele für privilegiertes Einkommen:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen
  • Erziehungsgeld
  • Pflegegeld
  • Blindengeld
  • und weitere

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