Das Bildungs- und Teilhabe·paket

Kinder und Jugendliche sollen überall mit·machen können

Wenn Familien sehr wenig Geld haben
ist das besonders schlimm für Kinder.
Die Kinder können dann bei vielen Dingen
nicht mit·machen.
Hier sind Beispiele:
Ein Kind möchte gerne Musik machen.
Das Kind möchte zu einer Musik·schule gehen.
Das können Familien mit wenig Geld nicht bezahlen.

Ein Kind braucht Hilfe beim Lernen.
Das nennt man Nachhilfe·unterricht.
Den Nachhilfe·unterricht müssen die Eltern bezahlen.
Wenn die Eltern zu wenig Geld haben:
Dann bekommt das Kind keine Hilfe und
schafft vielleicht die Schule nicht.

Der Staat hilft diesen Familien mit Geld.
Denn der Staat möchte
dass alle Kinder gleiche Möglichkeiten haben.
Man nennt das
Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabe·paket.

Wer bekommt Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabe·paket?

Sie können die Leistungen für Ihre Kinder bekommen
wenn Sie zum Beispiel

- Grund·sicherung vom Job·center bekommen
- Wohn·geld von Ihrer Gemeinde bekommen.

Wenn Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

Diese Leistungen gibt es für Bildung
von Kindern und Jugendlichen bis 25 Jahre

Ihr Kind

- ist nicht älter als 25 Jahre
- geht zur Schule
- und verdient in der Ausbildung kein Geld.

Dann können Sie für Ihr Kind
diese Leistungen bekommen:

1. Geld für Schul·sachen
Von dem Geld können Sie zum Beispiel
Hefte und Stifte kaufen.
Sie bekommen dann jedes Jahr

- am 1. Februar 58 Euro
- am 1. August 116 Euro.

2. Geld für die Fahrt·kosten zur Schule
Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn
zur Schule fahren muss :
Dann können Sie
Geld für die Fahrt·kosten bekommen.
Sie bekommen das Geld aber nur
wenn zum Beispiel die Schule den Bus nicht bezahlt.

3. Geld für Nachhilfe·unterricht
Wenn Ihr Kind Nachhilfe·unterricht braucht
bekommen Sie dafür Geld.
Man nennt das: Lern·förderung
Achtung:
Sie brauchen eine Bescheinigung von der Schule.
In der Bescheinigung muss stehen
dass Ihr Kind Hilfe braucht.

4. Geld für Mittag·essen
In vielen Schulen und Kitas gibt es mittags Essen.
Das Essen müssen die Eltern bezahlen.
Sie können Geld für das Mittag·essen bekommen.

5. Geld für Ausflüge und Klassen·fahrten
Alle Kinder sollen
bei Ausflügen und Klassen·fahrten mit·machen.
Darum gibt es auch dafür Geld.

Diese Leistungen gibt es für Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre

Ihr Kind ist nicht älter als 18 Jahre.
Dann können Sie für Ihr Kind
diese Leistungen bekommen:


Kinder sollen auch in der Freizeit
überall mitmachen können.
Zum Beispiel in einem Verein.
Darum können Sie für Ihr Kind
jeden Monat 15 Euro bekommen.
Davon können Sie zum Beispiel
den Beitrag zu einem Sport·verein bezahlen.
Oder Musik·unterricht.


Wenn Ihr Kind dafür bestimmte Dinge braucht
können auch diese Dinge bezahlt werden.
Zum Beispiel Fußball·schuhe.

Wie bekommen Sie die Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabe·paket?

Für die meisten Leistungen müssen Sie
keinen Antrag stellen.
Aber Sie müssen ein Formular ausfüllen
damit das Job·center weiß, worum es geht.
Man sagt auch:
Sie müssen dem Job·center Ihren Bedarf mitteilen.
Darum heißen die Formulare
Bedarfs·mitteilungen.
Die Bedarfs·mitteilungen bekommen Sie in der
Eingangs·zone vom Jobcenter.
Bitte:

- Geben Sie die Mitteilung

im Job·center ab
oder

- verschicken Sie die Mitteilung mit der Post.

Für die Lern·förderung müssen Sie
eine Bescheinigung von der Schule haben.
Wenn Sie Lern·förderung
für mehrere Kinder haben wollen:
Dann müssen Sie für jedes Kind
eine solche Bescheinigung haben.
In der Bescheinigung steht:
Ihr Kind braucht Lernförderung.
Man sagt auch:
Ihr Kind hat Bedarf an Lern·förderung.

Das Geld für die Lern·förderung
bekommen Sie ab dem Monat
ab dem Sie die Bescheinigung haben.
Zum Beispiel:
Die Schule gibt Ihnen im September
die Bescheinigung.
Dann bekommen Sie das Geld
zum ersten Mal im September.
Und danach jeden Monat.

Bitte:

- Geben Sie die Bescheinigung

im Job·center ab
oder

- verschicken Sie die Bescheinigung mit der Post.

Antrag und Bedarfs·mitteilungen im Internet

Die Bedarfs·mitteilungen und den Antrag
gibt es auch auf der Internet·seite vom Job·center.
Bitte suchen Sie nach dem
Bildungs- und Teilhabe·paket.

Hier gibt es Infos zum Bildungs- und Teilhabe·paket

Wenn Sie noch Fragen haben
schicken Sie eine E-Mail.
Hier ist die E-Mail·adresse:
jobcenter-aachen.665jobcenter-ge.de