Beratung und Unterstützung

Kinderbetreuung, Suchthilfe, Schulden und psychosoziale Betreuung

Sie haben aktuell mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen? Gerne beraten wir Sie zu Unterstützungsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung, Suchthilfe, Schulden und zur psychosozialen Betreuung

Kinderbetreuung

Das Jobcenter StädteRegion Aachen kann unter bestimmten Umständen einen Teil oder die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung in Not- und Randzeiten übernehmen. Bei Teilnahme an einer Maßnahme oder der Aufnahme einer Beschäftigung kann die Voraussetzung für die Erstattung von Kinderbetreuungskosten erfüllt sein.

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft, diese wird Sie entsprechend beraten. Schauen Sie sich hierzu auch gerne den Flyer Kinderbetreuungskosten und den Flyer Unterstützungsleistungen unten auf dieser Seite an.

Eine Hotline zu diesem Thema ist auch installiert unter: Tel.: 0241886816103

 

Beantragung Beratungsgutschein

Suchtberatung

 

Die Integrationsfachkraft kann bei Verdacht auf eine Suchterkrankung einen Beratungsgutschein für die Suchthilfe StädteRegion Aachen ausstellen. Die Suchtberatung StädteRegion Aachen zielt auf die Bearbeitung und den Abbau von durch Sucht bedingten Problemlagen, die unter anderem die Vermittlung in Arbeit verhindern.

Das Jobcenter unterhält seit vielen Jahren eine kooperative Zusammenarbeit mit der Suchthilfe StädteRegion Aachen. Uns ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Suchthilfe StädteRegion Aachen wichtig. Aus diesem Grund erhält das Jobcenter keine Informationen zum Inhalt der Beratung sondern ausschließlich Informationen über den Verlauf der Beratung / Behandlung. Die Angebote der Suchtberatung StädteRegion Aachen sind vielfältig und werden je nach Bedarf vor Ort entwickelt und festgestellt. In einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch wird Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter mit Ihnen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Suchthilfe StädteRegion Aachen besprechen.

 

 

Beantragung Beratungsgutschein

Schuldnerberatung

Das Jobcenter StädteRegion Aachen kann bei einer Überschuldung (Lebensunterhalt ist nicht mehr sichergestellt) einen Beratungsgutschein für eine unserer 10 Beratungsstellen innerhalb der Städteregion ausstellen. Darüber hinaus hat das Jobcenter für alle unter 25-jährige zwei Schuldnerberater im Gebäude der Agentur für Arbeit Aachen in der Roermonder Str. sitzen. Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über Ihre Schuldenproblematik. Möglichkeiten der Schuldenregulierung können so in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Eine Terminanfrage können sie gleich hier vornehmen.

Schauen sie sich auch den Flyer Schuldnerberatung unten auf dieser Seite an.

 

Beantragung Beratungsgutschein

Psychosoziale Betreuung

Mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen hat das Jobcenter eine Einrichtung an seiner Seite, die die beste Voraussetzung für die psychosoziale Betreuung erfüllt. Hauptaufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) im Gesundheitsamt der StädteRegion ist die Beratung, Begleitung und Betreuung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Bezugspersonen. Seit über 10 Jahren kann das Jobcenter seine Bürger wohnortnah mit einem Beratungsgutschein zuweisen. Die Beratung des Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) ist für das Jobcenter die erste Hilfe in allen Angelegenheiten rund um Gesundheit. Wichtig an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass das Jobcenter keine Inhalte der Beratung erfährt. Alle Gespräche mit dem Gesundheitsamt sind vertrauensvoll und unterliegen dem Datenschutz.

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über eine Zuweisung zum Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen.

 

Beantragung Beratungsgutschein

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