Infos Schwangerschaft
Infos Schwangerschaft
Welche Leistungen können während der Schwangerschaft beantragen werden?
Welche Leistungen können während der Schwangerschaft beantragen werden? Folgende Leistungen können Sie als Bürgergeldempfängerin erhalten:
Art der Leistung | Zeitpunkt der Beantragung | Höhe der Leistung |
Mehrbedarf für Schwangere | ab der 13. Schwangerschaftswoche | 17 % des maßgeblichen Regelbedarfs |
Schwangerschaftsbekleidung | ab der 18. Schwangerschaftswoche | 112,00 € (Pauschal) |
Babygrundausstattung | ab der 26. Schwangerschaftswoche | 179,00 € (Pauschal) (Wäsche 72,00 €; Bekleidung 51,00 €; Pflege- & Hygieneartikel 56,00 €) |
Einrichtungsbeihilfe | ab der 26. Schwangerschaftswoche | 358,00 € (Pauschal) (Kinderbett, Matratze, Bettwäsche, Kinderwagen, Kindersportwagen, usw.) |
ergänzende Babygrundausstattung | nach der Geburt für das erste halbe Jahr | 102,00 € (Pauschal) (Wäsche und Kleidung) |
Mehrbedarf für Alleinerziehende | nach der Geburt des Kindes | Alleinerziehende erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 12, 24, 26, 48 oder (höchstens) 60 Prozent des Regelbedarfes für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende |
Welche Leistungen erhalte ich bei Mehrlingsgeburten?
Welche Leistungen erhalte ich bei Mehrlingsgeburten?
Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich die Pauschalen für Babygrundausstattung,
Einrichtungsbeihilfe und ergänzende Babygrundausstattung entsprechend der
Kinderanzahl.
Wie kann ich die Leistungen beantragen?
Wie kann ich die Leistungen beantragen?
Sie können die aufgeführten Leistungen formlos in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle
des Jobcenter StädteRegion Aachen beantragen. Fügen Sie bitte Ihrem
schriftlichen Antrag einen Nachweis über die bestehende Schwangerschaft
bei.
Ein einmaliger Antrag auf alle vorgenannten Leistungen reicht aus.
Was ist, wenn ich ein Geschwisterkind unter 3 Jahren habe?
Was ist, wenn ich ein Geschwisterkind unter 3 Jahren habe?
Sie haben bereits ein Kind, das bei der Geburt des nächsten Kindes noch keine
drei Jahre alt ist? In diesen Fällen darf nur die Hälfte der genannten Pauschalen
gezahlt werden. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist nachzuweisen und zusätzlich
zu beantragen.
Meine Wohnung ist zu klein, was nun?
Meine Wohnung ist zu klein, was nun?
Durch die Geburt des Kindes kann sich eventuell ein Bedarf für eine größere oder andere
Wohnung ergeben.
Sprechen Sie hierzu die für Sie zuständige Mitarbeiterin / den für Sie zuständigen Mitarbeiter an.
Ich bin noch unter 18 Jahre, kann ich auch Leistungen beantragen?
Ich bin noch unter 18 Jahre, kann ich auch Leistungen beantragen?
Auch minderjährige Schwangere haben einen eigenen Anspruch, bitte sprechen
Sie uns an.
Was ist, wenn ich (noch) keine Leistungen vom Jobcenter erhalte?
Was ist, wenn ich (noch) keine Leistungen vom Jobcenter erhalte?
Anspruchsberechtigt können auch werdende Mütter sein, die keine laufenden
Leistungen nach dem SGB II beziehen, den einmaligen Bedarf anlässlich der
Schwangerschaft und Geburt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die zuständige Geschäftsstelle des
Jobcenter StädteRegion Aachen um eine persönliche Beratung zu erhalten.
Ich bin aktuell in einer Ausbildung, kann ich auch Leistungen beantragen?
Ich bin aktuell in einer Ausbildung, kann ich auch Leistungen beantragen?
Anspruchsberechtigt können auch werdende Mütter sein, die keine laufenden
Leistungen nach dem SGB II beziehen, den einmaligen Bedarf anlässlich der
Schwangerschaft und Geburt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die zuständige Geschäftsstelle des
Jobcenter StädteRegion Aachen um eine persönliche Beratung zu erhalten.
Denkbar sind auch Fälle, in denen die Ausbildungsvergütung zwar den laufenden
Lebensunterhalt für die Schwangere sichert, nicht aber die Anschaffung der
Babyerstausstattung.
Leistungen und Unterstützungen anderer Stellen
Leistungen und Unterstützungen anderer Stellen
Welche Leistungen kann ich bei der Bundesstiftung Mutter & Kind beantragen?
Welche Leistungen kann ich bei der Bundesstiftung Mutter & Kind beantragen?
Die Stiftung bietet finanzielle Unterstützung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes entstehen. Zum Beispiel für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes, aber wenn nötig auch für Schwangerschaftskleidung.
Den Antrag stellen Sie bitte bei einer örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.
Weitere Infos erhalten Sie hier:
Wie kann mich das Jugendamt unterstützen?
Wie kann mich das Jugendamt unterstützen?
Sie sind nicht verheiratet oder werden voraussichtlich ihr Kind allein erziehen?
Lassen Sie sich beim örtlich zuständigen Jugendamt beraten. Hier erhalten Sie u.a. Hilfe bei Fragen der Unterhaltsfestsetzung, bei Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft,
bei Sorgerechts-, und Umgangsrechtsentscheidungen.
Bei bestehenden oder intakten Lebensgemeinschaften ist anzuraten, alle rechtlichen
Belange vorab beim Jugendamt zu klären (Im Sinne der Absicherung von
Mutter und Kind).
Der Unterhaltstitel ist eine Urkunde, mit der der Vater rechtlich auf Zahlung zum
Unterhalt verpflichtet wird und mit der auch die Höhe des Unterhaltes festgelegt
wird! Lassen Sie also in jedem Fall den Unterhaltstitel durch das Jugendamt feststellen,
auch wenn gemeinsam gelebt wird oder der Vater freiwillig Unterhalt zahlen
will.
Sie sind alleinerziehend und der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt?
Sie sind alleinerziehend und der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt?
Beantragen Sie bitte Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beim örtlich
zuständigen Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung dieser
Leistung verpflichtet sind, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Sie haben sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Bitte beantragen Sie rechtzeitig
bei Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Es wird 6 Wochen vor und 8
Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Wo beantrage ich Kindergeld?
Wo beantrage ich Kindergeld?
Bitte beantragen Sie nach der Geburt Ihres Kindes bei der Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-WestKindergeld. Für die Antragstellungist eine Geburtsurkunde notwendig.
Kindergeld für Neugeborene können Sie hier online beantragen.
Besucheradresse
Familienkasse Aachen
Roermonder Str. 51
52072 Aachen
Postanschrift
Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West
50574 Köln
Telefonnummer und Kontakt
Tel: 0221 / 9429-2220 (Kindergeld)
Tel: 0800 / 4 5555 30 * (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel: 0800 / 4 5555 33 * (Zahlungstermine)
* Anruf ist gebührenfrei
E-Mail: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-Westarbeitsagentur.de
Wo beantrage ich Elterngeld?
Wo beantrage ich Elterngeld?
Nach der Geburt Ihres Kindes beantragen Sie bitte bei der
Elterngeldstelle
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5708
Fax: +49 241 5198-5790
E-Mail: elterngeldstaedteregion-aachen.de
online einen Antrag auf Elterngeld.
Hier erfahren Sie welche Unterlagen Sie benötigen usw.:
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/versorgungsamt-a-57/elterngeld/
Weitere Infos zum Elterngeld erhalten Sie auch hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-ist-elterngeld-124628
Tipps vor der Geburt
Tipps vor der Geburt
Notfallliste anlegen: Wen kann ich im Notfall anrufen oder erreichen ? Optimal ist
ein Zettel an der Pinnwand, auf der Telefonnummern von Krankenhaus, Kreißsaal,
Taxi, Notarzt, Freunden, Eltern oder Bekannten für den Notfall stehen.
Führen Sie mindestens 4 Wochen vor dem Entbindungstermin mit dem Krankenhaus
Ihrer Wahl ein Aufnahmegespräch durch. Im Notfall liegen dann Ihre Daten
dort schon bereit und Hebammen und Ärzte sind auf Sie vorbereitet. Außerdem
ist es viel angenehmer, die Aufnahmeformalitäten mit klarem Kopf und in Ruhe
hinter sich zu bringen.
Wir können Ihnen die Checklisten vor und nach der Geburt des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen. Sie finden sie hier: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/checklisten
Wenn muss ich nach der Geburt informieren?
Wenn muss ich nach der Geburt informieren?
Auf alle Fälle an das Einwohnermeldeamt denken und auch Ihren Arbeitgeber
oder das Jobcenter informieren, sowie Ihre zuständigen Versicherungen.
Wir können Ihnen die Checklisten vor und nach der Geburt des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen. Sie finden sie hier: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/checklisten
Die Mitarbeiter(innen) des Jobcenter StädteRegion Aachen stehen Ihnen
bei weiteren Fragen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen mit Ihrem Baby eine glückliche gemeinsame Zeit.
Infos Wiedereinstieg
Infos Wiedereinstieg
Was ist der Wiedereinstieg in den Beruf?
Was ist der Wiedereinstieg in den Beruf?
Der Wiedereinstieg in den Beruf bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine Person nach einer Pause, sei es aufgrund von Elternzeit, Pflegezeit oder aus sonstigen Gründen, wieder in die Arbeitswelt zurückkehrt.
Was sind die Vorteile des Wiedereinstiegs in den Beruf?
Was sind die Vorteile des Wiedereinstiegs in den Beruf?
Der Wiedereinstieg in den Beruf kann Ihnen helfen, finanziell unabhängiger zu werden, Ihren Beruf fortzusetzen oder zu verbessern, neue Fähigkeiten und Erfahrungen zu sammeln und Ihr Selbstvertrauen zu stärken. Weiterhin haben Sie durch den Wiedereinstieg die Möglichkeit das Risiko der Altersarmut zu verringern, vielleicht sogar zu verhindern.
Wie bereite ich mich auf den Wiedereinstieg in den Beruf vor?
Wie bereite ich mich auf den Wiedereinstieg in den Beruf vor?
Sie können sich auf den Wiedereinstieg vorbereiten, indem Sie Ihre Fähigkeiten aktualisieren, Ihre Branchenkenntnisse erweitern, Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben aktualisieren und Netzwerke aufbauen. Hier bei hilft Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter.
Wie kann mich das Jobcenter bei einem Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen?
Wie kann mich das Jobcenter bei einem Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen?
Das Jobcenter kann auf verschiedene Weisen bei einem Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen, zum Beispiel durch:
Beratung: Ihre zuständige Integrationsfachkraft berät Sie Individuell und unterstützt Sie gerne bei der Planung des Wiedereinstiegs in den Beruf. Dazu gehört auch die Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und die Vermittlung von Arbeitsstellen und Weiterbildungsmaßnahmen.
Finanzielle Unterstützung: Das Jobcenter kann Sie in vielen Bereichen finanziell unterstützen. Hier eine kleine Auswahl an finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten:
Übernahme von Bewerbungskosten, Übernahme von Qualifizierung- oder Weiterbildungskosten, Eingliederungszuschüssen oder Fahrtkostenzuschüssen zu Bewerbungsgesprächen.
Bitte denken Sie daran vorab einen Antrag bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft zu stellen.
Wer kann mir bei der Erstellung oder Aktualisierung meiner Bewerbungsunterlagen helfen?
Wer kann mir bei der Erstellung oder Aktualisierung meiner Bewerbungsunterlagen helfen?
Bitte sprechen Sie hierzu Ihre zuständige Integrationsfachkraft an. Sie wird mit Ihnen zusammen schauen, welche Unterstützung Sie für Ihre Bewerbungsunterlagen benötigen und Ihnen individuell weiterhelfen.
Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um?
Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um?
Wenn Sie Lücken im Lebenslauf haben, können Sie diese als Chance betrachten, um neue Fähigkeiten und Erfahrungen zu sammeln. Sie können gerne bei Fragen zur Bewerbung Ihre zuständige Integrationsfachkraft ansprechen. Sie wird mit Ihnen zusammen schauen, welche Unterstützung Sie für Ihre Bewerbungsunterlagen benötigen und Ihnen individuell weiterhelfen.
Wie finde ich einen Job?
Wie finde ich einen Job?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Job zu finden. Sie können sich online auf Jobportalen, über Karrieremessen, durch persönliche Netzwerke nach offenen Arbeitsstellen erkundigen. Gerne unterstützt Sie bei der Stellensuche auch Ihre zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Wie kann ich meine Fähigkeiten und/oder Qualifikationen aktualisieren/erweitern?
Wie kann ich meine Fähigkeiten und/oder Qualifikationen aktualisieren/erweitern?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Fähigkeiten und/oder Qualifikationen zu aktualisieren und erweitern, wie zum Beispiel Online-Kurse, Schulungen, Workshops usw. Das Jobcenter StädteRegion Aachen hilft Ihnen gerne für Sie das passende Angebot zu finden. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre zuständige Integrationsfachkraft an.
Wer kann diese Unterstützung in Anspruch nehmen?
Wer kann diese Unterstützung in Anspruch nehmen?
Die Unterstützung des Jobcenters beim Wiedereinstieg in den Beruf steht in der Regel allen Personen offen, die Leistungen des Jobcenters erhalten.
An wen kann ich mich wenden?
An wen kann ich mich wenden?
Um die Unterstützung des Jobcenters beim Wiedereinstieg in den Beruf zu erhalten, vereinbart man einen Termin bei seiner zuständigen Integrationsfachkraft. In diesem Termin wird gemeinsam besprochen, welche Unterstützung am besten geeignet ist.
So lange Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, werden Sie auch beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützt.
Ansprechpartnerin
Wir sind die Ansprechpartnerinnen für die Themen:
- Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für Frauen und Männer
- Einstieg in Arbeit und Ausbildung in verschiedenen Arbeitszeitmodellen
- beruflicher Einstieg von Erziehenden nach der Familienphase
Wir arbeiten eng und aktiv mit den regionalen Trägern, Institutionen, Behörden und Netzwerken zusammen, die sich mit den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt befassen. Bei Interesse, Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.