Schlichtungsverfahren gemäß § 15a Sozialgesetzbuch Zweiter Teil
Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und ihrer Integrationsfachkraft, in Bezug auf die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans?
Wegen der Meinungsverschiedenheiten kommt es nicht zur Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans?
Dann ist möglicherweise ein Schlichtungsverfahren für Sie sinnvoll in Anspruch zu nehmen.
Wir nehmen Ihr Anliegen gerne entgegen.
Sie erreichen uns unter:
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Telefon: 0241/ 88681 - 1005, oder - 1004.
Fax: 0241 / 88681 - 9001
E-Mail: Jobcenter-Aachen.Schlichtungsverfahrenjobcenter-ge.de
Jobcenter StädteRegion Aachen
Schlichtungsverfahren
Gut-Dämme-Str. 14
52070 Aachen
Sofern Sie Ihr Anliegen persönlich vortragen möchten, bitten wir um vorherige Terminabsprache.
Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren können Sie auch folgendem Flyer entnehmen.