Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Ukraine

Das Jobcenter StädteRegion Aachen hilft Menschen in der StädteRegion Aachen, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln sicherstellen können.

Falls Sie in Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath, Stolberg, Roetgen oder Würselen leben, ist das Jobcenter StädteRegion Aachen für Sie zuständig. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist, dass es eine erwerbsfähige Person (zwischen 15 und 67 Jahren) gibt. In diesem Fall sichern wir den Lebensunterhalt auch von der Partnerin und dem Partner sowie den Kindern (bis 24 Jahre) im gleichen Haushalt (mit wenigen Ausnahmen).
Wenn Sie als ukrainische Staatsbürgerin oder ukrainischer Staatsbürger einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, weil Sie Schutz vor dem Krieg in Ihrem Land suchen, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.
Die Leistung zum Lebensunterhalt heißt auch "Bürgergeld“.

Sie können Leistungen von uns ab dem Monat erhalten, der auf die Ausstellung des Aufenthaltstitels folgt.
Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt Ihres Wohnortes.
 

Info Filme

Erklärfilm Ukraine in russischer Sprache mit ukrainischen Untertiteln

Infofilm Jobcenter für Ukrainerinnen / Ukrainer auf deutsch

So helfen wir Ihnen

Wir unterstützen Sie künftig…

  • mit Leistungen zur Grundsicherung (SGB II), dazu zählen auch Kosten der Unterkunft,
  • Sicherstellung Ihrer Krankenversicherung,
  • Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer Arbeit, einer Ausbildung, einer Qualifizierung oder Fort- und Weiterbildung,
  • Bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüsse.

Voraussetzungen, um Bürgergeld zu erhalten:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Anspruch auf Bürgergeld haben auch nicht erwerbstätige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel mit Kindern unter 15 Jahren.

 

Wer die Altersgrenze für den Rentenbezug erreicht hat, kann keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten.
Stellen Sie bitte ggf. einen Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) beim Sozialamt Ihrer Stadt / Gemeinde.

Sie benötigen Antragsunterlagen?

Der Antrag auf Bürgergeld können Sie hier online stellen oder hier in Papierform:
 

Sie finden Ausfüllhinweise auf deutsch, ukrainischІнструкція Федерального агентства з питань зайнятості щодо заповнення анкет на допомогу по безробіттю II und russisch  Информация Федерального агентства занятости о заполнении бланков заявления на получение пособия по безработице.

 

Eine Kurzinformation zum SGB II finden Sie ebenfalls auf deutsch, ukrainisch Допомога з безробіття II / соціальна допомога und russisch  Пособие по безработице II / социальное пособие.

 

Eine Broschüre erklärt möglichst einfach die Thematik. Sie ist ebenfalls auf deutsch, ukrainisch (Пояснення простими словами: Важливі умови та базова матеріальна допомога для осіб, що шукають роботу) und russischПросто и понятно -Важные термины в связи с базовым обеспечением для лиц, ищущих работу erhältlich.

 

Neben den Antragsunterlagen benötigen wir für die Betreuung auch weitere Angaben. Diese werden in einem sog. Anmeldebogen(deutsch / ukrainisch) oder deutsch / russisch abgefragt.

 

Weitere Informationen zu Leistungen, die ab dem Leistungsbezug vom Jobcenter gelten, erhalten Sie hier.

Einen Musterbescheid mit Erklärungen finden Sie hier in deutsch, ukrainisch und russisch.

 

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Anträge und ggf. weitere notwendige Unterlagen so schnell wie möglich im Jobcenter StädteRegion Aachen ein.

Infos und Links