Wenn Sie Bürgergeld erhalten, so haben Sie auch einen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten (Bedarfe der Unterkunft und Heizung)

Kosten für Unterkunft und Heizung

Jede Stadt hat eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Dies ist der Mietrichtwert.
Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten pro Quadratmeter für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für die Miete und für die Nebenkosten (ohne Heizkosten).

Entsprechend der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ändert sich der Mietrichtwert.

 

Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter StädteRegion Aachen grundsätzlich diese Kosten.

 

Die Angemessenheit einer Wohnung können Sie unverbindlich online prüfen.

Höhe der angemessenen Mietkosten

Stadt Aachen

1 Person 25 - 50 m² 512,00 €
2 Personen 50 - 65 m² 598,00 €
3 Personen 65 - 80 m² 748,80 €
4 Personen 80 - 95 m² 851,20 €
5 Personen 95 - 110 ² 1.046,10 €

Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg & Würselen

1 Person 25 - 50 m² 431,50 €
2 Personen 50 - 65 m² 514,80 €
3 Personen 65 - 80 m² 641,60 €
4 Personen 80 - 95 m² 781,85 €
5 Personen 95 - 110 ² 924,00 €

Selbstbewohntes Eigentum

Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung?

Dann zählen zu den Bedarfen der Unterkunft folgende Kosten:

  • die damit verbundenen Schuldzinsen
  • Betriebskosten (z.B: Frischwasserkosten, Grundbesitzabgaben, Schornsteinfergerkosten, Versicherungen,...)

jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Umzug

Das Jobcenter kann Sie ggf. bei den Umzugkosten unterstützen.

Hierzu sollten Sie zuvor eine Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft und der Umzugskosten einholen.

Die Angemessenheit einer Wohnung können Sie unverbindlich unter E-Service Mietkostenrechner prüfen.

Ohne vorherige Zusicherung können Umzugskosten oder höhere Unterkunftskosten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Für Personen unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, gelten besondere Vorschriften. Eine Zusicherung kann nur unter vorheriger Darlegung schwerwiegender Gründe erteilt werden.   

 

Umzugskosten

Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung können bei vorheriger Zusicherung die Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Einzugsrenovierung, Mietkosten Umzugswagen etc.) übernommen werden.

Projekt: Endlich ein Zuhause!

Projektbeschreibung

Ziel der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause!“ ist es, wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und dafür zu sorgen, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum behalten können:

1. Wohnungsverlust verhindern,

2. Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung schaffen,

3. Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter

Menschen zu verbessern.

 

Im Rahmen einer vorwiegend aufsuchenden Arbeit lässt sich die Aufgabe wie folgt beschreiben:

 

Aufsuchen - Beraten – Vermitteln – Begleiten

Herr Corsten

Projekt: Endlich ein Zuhause! für den Standort Aachen

Frau Beqiri

Projekt: Endlich ein Zuhause! für die Standorte Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath & Würselen

Frau Glindmeyer

Projekt: Endlich ein Zuhause! für die Standorte Eschweiler, Stolberg und die Eifel

Infos & Downloads