Betriebliches Praktikum (Probearbeit)
Betriebliches Praktikum (Probearbeit)
Sie haben die Möglichkeit, direkt in Betrieben einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung zu erlangen sowie ein Unternehmen kennen zu lernen. Dabei können Sie den Arbeitgeber von Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen. Des Weiteren können Sie während des Praktikums neue Fähigkeiten erlernen.
Eine Probearbeit wird für eine feste Dauer (bis zu 6 Wochen) mit dem Arbeitgeber vereinbart. Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.
Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen. Während des Praktikums können gegebenenfalls notwendige Fahrtkosten, Arbeitskleidung (sofern sie vom Arbeitgeber nicht gestellt werden) und Kinderbetreuungskosten gewährt werden.
Ziel einer betrieblichen Arbeitserprobung ist die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis.
Ein betriebliches Praktikum oder auch Probearbeit nennt sich im Sozialgesetzbuch III „Maßnahme beim Arbeitgeber.“
Einstiegsgeld
Einstiegsgeld
Ihre Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden.
Einstiegsgeld kann als zusätzlicher Motivationsanreiz bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder bei Aufnahme einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit gewährt werden, wenn durch diese perspektivisch die Hilfebedürftigkeit beendet wird.
Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses, der zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt werden kann. Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.
Einstiegsgeld können Sie auch über das Kontaktcenter beantragen.
Vermittlungshilfen
Vermittlungshilfen
Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung kann das Jobcenter auf Antrag finanzielle Unterstützung gewähren.
Dies gilt u.a. auch für notwendige Mobiltätshilfen (Führerscheine etc.).
Auch die Umwandlung eines Minijobs- in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann seitens des Jobcenters finanziell unterstützt werden.
Vermittlungsbudget
Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget dient zur Anbahnung und oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (mind. 15 Std./Woche) oder eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses und soll Sie dabei finanziell unterstützen.
Die Förderung umfasst folgende Leistungen, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht bereits übernimmt:
• Bewerbungskosten
• Fahrtkosten (zum Vorstellungsgespräch / zum Arbeitsantritt / Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
• Kosten für Arbeitsmittel
• Kosten für Nachweise / Übersetzungen / Anerkennungen
• Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit (bspw. Frisörbesuch)
Gefördert werden können Ausbildungssuchende, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sofern Sie Bürgergeld beziehen.
Wichtig ist, dass der Antrag immer gestellt wird, bevor Ihnen die Kosten entstehen.
Anbahnung einer Beschäftigung oder einer Ausbildung
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- Bewerbungskosten (z.B. Materialien für die Bewerbung und Bewerbungsfoto)
- Kosten für Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis)
Aufnahme einer Beschäftigung
- Aufwendungen für erforderliche Arbeitsmittel (Arbeitsbekleidung, Arbeitsgeräte)
- Aufwendungen für erforderliche Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis, Beglaubigungen, Übersetzungen)
Mobilitätshilfen
Reisekostenbeihilfe
Kosten zum Arbeitsantritt.
Pendelfahrten
Unterstützung für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte.
Trennungskostenbeihilfe
Ist es nicht zumutbar, dass bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme täglich zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gependelt werden kann und wird dadurch eine doppelte Haushaltsführung notwendig, können die Kosten übernommen werden.
Umzugskosten
Wird durch eine auswärtige Arbeitsaufnahme ein Umzug notwendig, können die damit verbundenen Kosten übernommen werden.
Es handelt sich hierbei um Ermessensleistungen.
Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung entschieden.
Berufs- und Ausbildungsvorbereitung
Berufs- und Ausbildungsvorbereitung
Sofern ein direkter Einstieg in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich ist, fördert das Jobcenter - in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit - Einstiegsqualifizierugen durch längerfristige Betriebspraktika in ausbildungsberechtigten Betrieben.
In Einzelfällen kann es notwendig sein, den Ausbildungseinstieg durch überbetriebliche Ausbildungen bei Bildungsträgern zu realisieren. Diese Ausbildungen und die Ausbildungsvergütungen werden durch das Jobcenter finanziert.
Die finanzielle Mehrbelastung beim Start einer Ausbildung kann das Jobcenter mit einer pauschalen Einstiegshilfe während der Ausbildungsprobezeit abfangen.
Für die Jugendlichen unter 25 Jahren sieht das Gesetz eine besondere Betreuung vor. Ziel ist die sofortige Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.
Ist dieses Ziel nicht sofort realisierbar, bietet das Jobcenter StädteRegion Aachen speziell diesem Personenkreis vielfältige Möglichkeiten und Maßnahmen an, um die Integration in das Berufsleben zu optimieren. Besonders geschulte Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern unterstützen Sie mit Beratungsgesprächen in kurzen Zeitabständen. Außerdem bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hilfe und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufes bzw. Studienganges.
Telefonisch ist die Berufsberatung unter der Nummer: 0800 4 5555 00 kostenfrei zu erreichen.
Sprachförderung
Sprachförderung
Der Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch für die gesellschaftliche Teilhabe.
Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters besteht Zugang zu Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies können Integrations-, Alphabetisierungs,- und berufsbezogene Sprachkurse sein. Deutschkenntnisse erleichtern den Einstieg in Arbeit und Ausbildung bzw. verfestigen den Verbleib in Arbeit.
Zudem können bei Bedarf Fremdsprachenkenntnisse gefördert werden.
Soziale Hilfeleistungen
Soziale Hilfeleistungen
Sie haben aktuell mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen? Gerne beraten wir Sie zu Unterstützungsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung, Suchthilfe, Schulden und zur psychosozialen Betreuung.
Kinderbetreung
Es gibt zwei Möglichkeiten einer Kostenerstattung:
1.Nachbarschaftshilfe
2.Rechnung einer Betreuungseinrichtung (z.B. Kindertageseinrichtung, Tagesmutter etc.)
Suchtberatung
Die Suchtberatung zielt auf die Bearbeitung und den Abbau von durch Sucht bedingten Problemlagen, die unter anderem die Vermittlung in Arbeit verhindern. Die Angebote der Suchtberatung sind vielfältig und werden je nach Bedarf vor Ort entwickelt und festgestellt.
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung zielt auf die außergerichtliche Schuldenregulierung, soweit diese nicht Bestandteil der Insolvenzberatung ist. Mit dem Begriff der Schuldnerberatung wird die Hilfestellung für Menschen mit Schuldenproblemen bezeichnet. Die Beratung umfasst rechtliche, finanzielle und psychosoziale Fragestellungen.
Die Insolvenzberatung ist Gegenstand der Insolvenzordnung und spezieller länderspezifischer Regelungen und nicht Aufgabenbestandteil des SGB II. Zugleich kann Schuldnerberatung ergänzend zur Insolvenzberatung tätig sein.
Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Einkommen nach Abzug der festen Ausgaben für Wohnung, Strom, Telefon, notwendige Versicherungen sowie der laufenden Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, um die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Das heißt, es besteht keine Aussicht, dass die Schulden mittel- und langfristig durch Einkommen und Vermögen des Schuldners getilgt werden.
Psychosoziale Betreuung
Die psychosoziale Betreuung zielt auf die Bearbeitung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die unter anderem die Vermittlung in Arbeit verhindern. Die Angebote der psychosozialen Betreuung sind vielfältig und werden je nach Bedarf vor Ort entwickelt und festgestellt.
Der Sozialpsychiatrische Dienst beinhaltet einen ambulanten Dienst für psychisch kranke und für suchtkranke Menschen und deren Angehörige; psychosoziale Beratung, Begleitung und Betreuung; Einzel-, Paar- und Familiengespräche sowie Vermittlung in Selbsthilfegruppen und zu anderen Hilfeangeboten und Trägern
Kontakt
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Eine Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden, wenn die Einarbeitung über das normale Maß hinausgeht. In solch einem Fall sollte das Unternehmen vor einer Einstellung Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und prüfen lassen, ob eine Förderung möglich ist.
Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Lohn/Gehalt für das Unternehmen.
Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auszugleichen.
Die Förderung ist befristet und gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu stellen!