Vorrangige Leistungen

Hier erfahren Sie alles über mögliche Hilfen, die Sie beantragen können, um Ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen.

Kindergeld und Kinderzuschlag (KIZ)

Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängt, für die das Geld beantragt wird.

Kindergeld für Neugeborene können Sie hier online beantragen.

Antragsvordrucke zum Kindergeld finden Sie hier.

 

Kinderzuschlag (KIZ)

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. KIZ können nur Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für Ihre gesamte Familie reicht.

Ob Sie Anspruch auf KIZ haben, finden Sie mit dem „KIZ-Lotsen“ heraus.

Kinderzuschlag können Sie hier beantragen.

Wohngeld

Wohngeld  ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Bürgerinnen und Bürger können wegen geringem Einkommen einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutztem Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.

Um einen möglichen Wohngeldanspruch zu prüfen, benutzen Sie bitte den Wohngeldrechner.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen, das während der Zeit der gesetzlichen Schutzfrist vor (6 Wochen) und nach (8 Wochen) der Entbindung durch die Krankenkasse gezahlt wird. Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Kalendertag in der Schutzfrist.

 

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.

Ein Erklärvideo zum Elterngeld finden Sie hier und einen Elterngeldrechner hier.

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. UVG hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland,
  • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung,
  • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
  • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
  • wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt:

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 230 Euro monatlich,
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 301 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 395 Euro monatlich.

 

Unterhaltsvorschuss (UVG) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung, sofern das Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt sicher zu stellen. Insbesondere dann, wenn sie keine oder wenig Unterstützung von ihren Eltern bekommen und während der Ausbildung nicht zu Hause wohnen können.

BAB wird über die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und kann hier beantragt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schüller sowie Studentinnen und Studenten

  • BAföG
    • Für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gibt es das BAföG, sofern in Vollzeit studiert wird.
    • Grundsätzlich wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss – selbst wenn der Studienerfolg ausbleibt. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt.
    • BAföG können Sie hier beantragen.
  • Schüler BAföG
    • Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
    • Schüler BAföG können Sie hier beantragen.

Infos und Links