Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Jobcenter StädteRegion Aachen ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichte Website www.jobcenter-stadteregion-aachen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im August 2025 durchgeführt und beruht auf kontinuierlichen Selbstbewertungen und unabhängigen Tests.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar ist.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell teilweise noch nicht barrierefrei:

 

PDF-Dateien: Derzeit sind teilweise noch nicht barrierefrei verlinkte PDF-Dateien vorhanden. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.

Videos in Deutscher Gebärdensprache: Gebärdensprachevideos zu den Themen (Wesentliche Informationen der Homepage, Wesentliche Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise zur Navigation der Homepage) sind aktuell in Planung.

Externe Videos: Einige Videos werden von externen Anbietern bereitgestellt und sind gegebenenfalls nicht untertitelt.

 

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse Jobcenter-Aachenjobcenter-ge.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.


Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infoschlichtungsstelle-bgg.de.