Neuigkeiten

    Anhebung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

    | Eckregelsatz steigt zum 01.01.2015 von 391 € auf 399 €

    Zum 01.01.2015 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.

    Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 8 € und damit 2,05%. Er beläuft sich  nun 399 € (zuvor 391 €, in 2013: 382 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen, u.a. für Kinder, liegt zwischen 5 und 7 €.

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2015

    Alleinstehende(r), Alleinerziehende

    Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften),

    jeweils

    Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres

    Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres

    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr

    100 Prozent

    90 Prozent

    80 Prozent

    77 Prozent

    70 Prozent

    60 Prozent

    399 Euro

    360 Euro

    320 Euro

    302 Euro

    267 Euro

    234 Euro

    Entsprechend erhöht werden auch die <link www.jobcenter-staedteregion-aachen.de>Mehrbedarfe</link&gt; für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

    Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.