Anhebung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

| Eckregelsatz steigt zum 01.01.2015 von 391 € auf 399 €

Zum 01.01.2015 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.

Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 8 € und damit 2,05%. Er beläuft sich  nun 399 € (zuvor 391 €, in 2013: 382 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen, u.a. für Kinder, liegt zwischen 5 und 7 €.

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2015

Alleinstehende(r), Alleinerziehende

Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften),

jeweils

Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres

Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr

100 Prozent

90 Prozent

80 Prozent

77 Prozent

70 Prozent

60 Prozent

399 Euro

360 Euro

320 Euro

302 Euro

267 Euro

234 Euro

Entsprechend erhöht werden auch die <link www.jobcenter-staedteregion-aachen.de>Mehrbedarfe</link&gt; für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.