Zum 01.01.2015 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 8 € und damit 2,05%. Er beläuft sich nun 399 € (zuvor 391 €, in 2013: 382 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen, u.a. für Kinder, liegt zwischen 5 und 7 €.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2015 | |||||
Alleinstehende(r), Alleinerziehende | Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften), jeweils | Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres | Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr |
100 Prozent | 90 Prozent | 80 Prozent | 77 Prozent | 70 Prozent | 60 Prozent |
399 Euro | 360 Euro | 320 Euro | 302 Euro | 267 Euro | 234 Euro |
Entsprechend erhöht werden auch die <link www.jobcenter-staedteregion-aachen.de>Mehrbedarfe</link> für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.
Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.