ARGE zahlt ab August Schulstarterpaket / Erhöhung der Regelleistungen zum 01.07.2009

Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und am 01.08. des Jahres SGB II-Leistungen beziehen, von der ARGE jährlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro zur Beschaffung von Schulmaterialien. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Schulbesuch über die allgemeine Schulpflicht hinaus, ist durch Vorlage einer Schulbescheinigung nachzuweisen.

Das Schulstarterpaket wurde als neue Leistung mit Einführung des Familienleistungsgesetzes, also zur Förderung der Familien, ins Sozialgesetzbuch II aufgenommen. Es steht Schülern zu, die eine Schule oder Bildungseinrichtung mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen. Da die Leistungen zweckgebunden sind, also ausschließlich der Beschaffung von Schulmaterialien dienen, sind Kaufbelege zum Nachweis bei der ARGE unbedingt aufzubewahren.

 

Zum 01. Juli 2009 wurden die pauschalierten Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II erhöht:

  • 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 323 Euro für volljährige Partner
  • 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

 

 

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung. Die Erhöhung der Leistung erfolgt automatisch, entsprechende Änderungsbescheide wurden versandt.