Beantragen von Geldleistungen wird erleichtert

| Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen

Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung, d.h. ins SGB II.

Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren, mit einem Abschluss wird bis Sonntag, 29.03.2020 gerechnet.

Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert diese über den jeweils aktuellen Stand.

Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung.

 

In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet, die auch für Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Jobcenters StädteRegion Aachen zur Verfügung steht. Das hiesige Jobcenter wird die Hotline personell mit besetzen. Die Nummer finden Sie  unmittelbar nach Freischaltung auf den Seiten der Bundesagentur sowie im hiesigen Auftritt.

 

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren

Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen.

Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

 

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums, in NRW auch vom Land NRW.

 

Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

 

Aktuelle Informationen des Jobcenters, auch für Selbstständige sowie Kontaktwege finden Sie unter:

 

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service