Bürgergeld ab 01.01.2023

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Aktualisierung 23.12.2022:

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen.
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Kinder erhalten zusätzlich als Kindersofortzuschlag 20 weitere Euro / Monat.
„Wichtig ist, dass kein gesonderter oder neuer Antrag erforderlich ist“, so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenter StädteRegion Aachen. „Wer aktuell einen Bewilligungsbescheid für 2023 hat, bekommt automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt.“
Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Bisher lagen die Grenzen im Rahmen von Corona-Soforthilferegeln bei 60.000 bzw. 30.000 €, vor 2020 jedoch deutlich darunter. Ebenfalls im ersten Jahr werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein. Somit wird die Praxis aus der Corona-Zeit, die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen, ebenfalls für jeweils ein Jahr fortgesetzt.
Bürokratieabbau bringt auch die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro, bis zu der Überzahlungen nicht mehr zurückgefordert werden.
Im Falle von Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen beträgt die Minderung beim ersten Pflichtverstoß nun grundsätzlich nur noch 10 Prozent und auch nur noch nur für einen Monat. Weitere Verstöße schlagen mit 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß mit 30 Prozent für drei Monate zu buche. Diese Leistungsminderungen kommen nur sehr selten vor – in ca. 2-3 % der Fälle.

In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres (zum 1. Juli) die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt und die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit erhöht.