Einschränkungen im Leistungsprogramm

| Bundesweite Umstellung auf SEPA-Kontenformat

Die anstehende Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA) macht auch technische Anpassungen an den zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auch in den Jobcentern eingesetzt werden, notwendig.

Diese sind sehr komplex und zeitaufwändig. Grundsätzlich erfolgen diese routinemäßigen Aktualisierungen und Wartungsarbeiten  an den Wochenenden, um die Abläufe in den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht zu beeinträchtigen.

Aufgrund des Umfangs der jetzt anstehenden notwendigen technischen Änderungen sowie der hierfür benötigten Zeit muss die Umstellung bereits in der Nacht auf den Freitag beginnen. Daher wird das IT-Verfahren zur Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II  (A2LL) am Freitag, den 30.August 2013, bundesweit in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) nicht zur Verfügung stehen.

Leistungsrechtliche Anliegen können daher im Jobcenter an diesem Tag leider nur eingeschränkt bearbeitet werden.