Erhöhung der Regelbedarfe zum 01.01.2018

| Umstellung erfolgt automatisch

Jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres werden im SGB II die Regelbedarfe angepasst.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende erhöht sich der monatliche Regelbedarf von 409 € auf 416 €, jeweils 374 € (bisher 368 €) werden für volljährige Partner gezahlt.
Für Minderjährige belaufen sich die Regelbedarfe in verschiedenen Altersstufen auf  240 bis 316 €.


Die Neuberechnung / Erhöhung wird automatisch durchgeführt und die pünktliche Auszahlung der erhöhten Regelbedarfe zum 01.01.2018 ist sichergestellt.

Der Regelbedarf soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken. Einher mit einer Erhöhung der Regelbedarfe geht auch die Erhöhung der Mehrbedarfe bspw. bei Schwangerschaft und Alleinerziehung, die prozentual vom jeweiligen Regelbedarf ermittelt werden.
Die genaue Höhe finden Sie <link>[HIER].

Die Erhöhung beträgt 1,63%.