Erneuter Rückgang der Arbeitslosigkeit

| Weniger Arbeitslose, jedoch mehr Leistungsbezieher im Jobcenter als im Vormonat und Vorjahr

Im März 2015 waren im Jobcenter der StädteRegion Aachen mit 18.571 Arbeitslosen 91 Männer und 73 Frauen weniger arbeitslos gemeldet als im Vormonat.
Gegenüber dem Vorjahresmonat März 2014 ist die Zahl der Arbeitslosen sogar um 734 Personen bzw. 3,8% zurückgegangen.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (Personen, die 1 Jahr oder länger arbeitslos sind) konnte gegenüber Februar 2015 um 192 auf 10.016 Personen gesenkt werden. Auch im Vergleich zum selben Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang, und zwar um 233 Personen. Ende März waren 1.377 junge Frauen und Männer unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet, 15 bzw. 1,1 % weniger als im Vormonat. Im Vorjahresmonatsvergleich ging die Jugendarbeitslosigkeit um 340 bzw. 19,8 % zurück. Im März 2015 lag damit der Anteil junger Arbeitsloser bei 7,4%.

Im Gegensatz zur rückläufigen Entwicklung der Arbeitslosen steht der Anstieg bei Bedarfsgemeinschaften und darin befindlicher Personen. Die hochgerechnete Zahl der Bedarfsgemeinschaften beläuft sich im März dieses Jahres auf 28.476 (+ 198 gegenüber Februar 2015). In den Bedarfsgemeinschaften betreute das Jobcenter im März insgesamt 54.304 (+ 409) Personen, hiervon 39.179 (+ 284) sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 15.125 (+ 125) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, dies sind in der Regel Kinder bis unter 15 Jahre.

„Die Frühjahrsbelebung, die sich bereits im Vormonat abgezeichnet hat, lässt die Arbeitslosigkeit im März erneut sinken, so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen. „Nun gilt es, insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr zurückgehende Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen (- 340) und Langzeitarbeitslosen (- 233) weiter zu reduzieren, um diesen Personen eine Perspektive auf dem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu geben. Gleichzeitig stehen wir allerdings vor der Herausforderung stetig steigender Zugänge ausländischer Leistungsberechtigter, auch bedingt durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz zum 01.03.2015.“