Frist für rückwirkende Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen läuft

Für den Antrag auf Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31.Mai 2011 läuft eine wichtige Frist: Alle die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben hierfür bis zum 30. Juni 2011 Zeit. Weitere Informationen finden Sie in unter:

<link leistungen bildung-und-teilhabe.html>www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/leistungen/bildung-und-teilhabe.html