G-3 Regel im Jobcenter

In den Gebäuden des Jobcenters StädteRegion Aachen gilt seit Anfang Dezember sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel.

Alle, die das Jobcenter betreten, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Für Getestete gilt, dass seit der Durchführung des Antigen-Schnelltests höchstens 24 Stunden (bei PCR-Tests höchstens 48 Stunden) vergangen sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestet. 

Das Jobcenter ist desweiteren per Telefon, E-Mail, gesichert über das Kontaktcenter auf dieser Homepage, der Jobcenter-App sowie über die Anwendung Jobcenter-digital erreichbar: jobcenter-staedteregion-aachen.de/service

Weiterhin gilt in den Gebäuden eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden.

Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt.