Hochwasserlage Update Freitag, 23. Juli 2021, 08.00 Uhr

| Das Jobcenter StädteRegion Aachen hilft
Hochwasserlage in Stolberg und Eschweiler

Durch die Folgen der Hochwasserlage sind die Geschäftsstellen des Jobcenters in Stolberg und Eschweiler weiterhin geschlossen.

 

Die Freigabe der Gebäude, die Wiederherstellung der Strom- und Wasserversorgung und die Beseitigung der Schäden zur Wiederaufnahme eines – provisorischen – Geschäftsbetriebes laufen in Abstimmung mit allen Beteiligen.

 

Für unsere Kundinnen und Kunden in Stolberg und Eschweiler sind wir weiterhin da:

 

  • Die Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, über die Homepage (Kontaktcenter mit Dokumentupload, Telefontermine) bestehen weiterhin. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstellen Stolberg und Eschweiler sind im Homeoffice oder an anderen Orten tätig, bearbeiten aber die Anliegen der Stolberger und Eschweiler Kundinnen und Kunden. Rückrufe erfolgten zeitnah.
  • Eine Notfallpräsenz vor Ort besteht in Eschweiler telefonisch über die Rufnummer 02403/556-330 und in Stolberg im Jobcenter-Mobil, welches sich auf dem Parkplatz des alten Goethe-Gymnasiums, Kaiserplatz 6 in Stolberg zu folgenden Zeiten befindet:
    • Montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr, sowie telefonisch über die u.a. Rufnummern.
  • Die Sammelrufnummern für Stolberg 02402/97436-215 bzw. Eschweiler 02403/5556-330 sind geschaltet; alternativ wählen Sie bitte die 0241/88681-0.
  • Im Falle von Hochwasserschäden werden Anträge auf eine neue Erstausstattung prioritär und unmittelbar bearbeitet.
  • Auch bei einer dringenden Umzugsnotwendigkeit (z.B. unbenutzbaren Wohnraum) unterstützt das Jobcenter durch schnelle Lösungsangebote. Die Pflichten der Vermieter bleiben dabei bestehen.
  • In Stolberg und Eschweiler gibt es an verschiedenen Ausgabestellen von gespendeten Sachgütern, Kleidung und Nahrung. Die Kommunen Stolberg (https://www.stolberg.de/Informationen-zur-aktuellen-Hochwasserlage.html?waid=697&modul_id=33) und Eschweiler (https://www.eschweiler.de/aktuelles/news/live-blog-hochwasser/) informieren über die aktuelle Lage.
  • Erhaltene Katastrophenhilfezahlungen werden als zweckgebundene Einnahmen nicht auf die Leistungen des SGB II angerechnet.