Inklusionsvereinbarung unterzeichnet

Im Rahmen einer Teilpersonalversammlung am 15.11.2017 unterzeichneten Geschäftsführer Stefan Graaf und der Schwerbehindertenbeauftragte Jürgen Kaefer und die stellvertretende Personalratsvorsitzende Gudrun Rinkens nunmehr eine Inklusionsvereinbarung (gem. § 83 SGB IX)

Der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gem. § 83 SGB IX im Jobcenter StädteRegion Aachen soll die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung in unserer gemeinsamen Einrichtung  unterstützen.

Die Vertragspartner der Vereinbarung (Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen, Personalratsvorsitzender, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung) verpflichten sich in der Vereinbarung, konstruktiv für die Anliegen und die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung zusammenzuarbeiten.

Konkret beinhaltet die Inklusionsvereinbarung Regelungen im Speziellen zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Gesundheitsförderung sowie Umsetzung der vereinbarten Ziele, wie z.B.:

- Angemessene Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neuer Stellen.

- Berücksichtigung eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen

- Ermöglichung (bei Bedarf) von Teilzeitarbeit oder/und Telearbeit

- Durchführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

- Beratung über Leistungen zur Teilhabe und besonderer Hilfen im Arbeitsleben

Die UN-Konvention (am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten) über die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung legt die Basis fest. Menschen mit Behinderung sind Teil der Gesellschaft und somit auch der Arbeitswelt. Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sind dem Jobcenter StädteRegion Aachen eine besondere Verpflichtung. Durch die Inklusionsvereinbarung sollen alle Beschäftigten, im Besonderen diejenigen, die Personalverantwortung tragen, für die Belange der Menschen mit Behinderung in allen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Durch die Vereinbarung wird die Inklusion der Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Jobcenters StädteRegion Aachen konkretisiert. Zielsetzungen hierbei sind:

-  Beschäftigten mit Behinderung soll eine erfüllende Teilnahme am Berufsleben ermöglicht werden.

-   Das Jobcenter StädteRegion Aachen schafft Voraussetzungen, dass die Behinderung eines Menschen der Aufnahme und Ausübung einer leistungsgerechten beruflichen Tätigkeit nicht im Wege steht. 

-    Das Jobcenter StädteRegion Aachen wirkt daraufhin, dass die Barrierefreiheit in den von ihm genutzten Dienstgebäuden gewährleitet wird. 

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung setzt das Jobcenter StädteRegion Aachen ein Zeichen als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst  für die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention am Arbeitsmarkt. Dem Beispiel sollten weitere Behörden, Betriebe und Unternehmen folgen, da trotz des Inkrafttretens am 26.03.2009 in Deutschland und einer Vielzahl von Bekenntnissen zur Inklusion, noch nicht alle von der Konvention erreicht werden konnten. Viele Jobcenter, Betriebe und Unternehmen im Bund haben eine Inklusionsvereinbarung mit den beteiligten Gremien abgeschlossen – leider aber noch nicht alle.