Jobcenter und Familienkasse verbessern die Zusammenarbeit weiter

| Höhere Leistungen

Das Jobcenter StädteRegion Aachen und die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit haben sich vorgenommen den rechtlichen Dschungel zu familienbezogenen Leistungen für ihre Kunden transparenter zu machen. In der Vergangenheit wurde das komplizierte Zusammenspiel beider Leistungsarten oftmals kritisiert.

Stefan Graaf (Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen) und Sören Haack als Leiter der Familienkasse (NRW West) betonten, dass man die Kritik ernst nehme und deshalb Maßnahmen zur Verbesserung in der Kooperation und der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung eingeleitet habe.

So finden seit Mitte dieses Jahres regelmäßige Abstimmungsgespräche statt. „Inhalte sind nicht nur die Zusammenarbeit bei der Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag sondern auch die Netzwerkbildung sowie die Information unserer Kunden“, so Graaf: „Jede Familie soll wissen, welche Unterstützung in ihrer individuellen Situation möglich ist.“

Herausfordernd sei während der Pandemie vor allem die Aufbereitung der Leistungsangebote für unsere Kunden auf digitalem Wege. Haack legt hier vor allem auf das einfache Auffinden der Leistungsangebote Wert. Im Zuge dessen haben Familienkasse und Jobcenter nun auf der Homepage des Jobcenters unter der Rubrik „für Arbeitsuchende“ neben den Leistungsangeboten der Bildung und Teilhabe, der Leistungen zum Lebensunterhalt, den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die finanziellen Familienleistungen mit aufgenommen.

Hier können interessierte Kunden nicht nur Informationen zu Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag finden, sondern auch zu vielen anderen finanziellen Hilfsangeboten für Familien. Das Angebot ist nach regionalen Anlaufstellen und deren Erreichbarkeit gegliedert.

Zu finden unter: www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/Familienleistungen

„Die hier in einem ersten Schritt erarbeiteten Angebote sollen für unsere Kunden mehr Transparenz in dem umfangreichen Leistungsangebot schaffen und helfen, Wege zu verkürzen“, so Graaf und Haack. Beide betonen, dass vom Kunden und dessen Bedürfnissen aus gedacht werden müsse.

Auch haben Familienkasse und Jobcenter noch einmal die internen Verfahrensabläufe zur Kommunikation durchleuchtet.

Wie geht es nun weiter: Neben dem Ausbau des digitalen Angebotes arbeitet man vor allem an der Vernetzung beteiligter Partner im Bereich der Familienhilfen. In diesem Zuge haben erste Gespräche mit der Stadt Aachen stattgefunden. Auch hier könne man sich die gemeinsame Beratung von Kunden gut vorstellen und so Licht in das umfangreiche Leistungsangebot bringen.

 

Aktuelle Information zu den Leistungen:

 

In der Grundsicherung werden die Regelsätze ab dem 01.01.2021 für Erwachsene um 12 bzw. 14 Euro erhöht.

Alleinstehende, Alleinerziehende und volljährige Personen mit minderjährigem Partner erhalten 446 Euro (+14 Euro im Vergleich zum Vorjahr).

Volljährige Partner erhalten jeweils 401 Euro (+12 Euro im Vergleich zum Vorjahr)

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt erhalten 357 Euro (+12 Euro im Vergleich zum Vorjahr).

 

Auch für Kinder hat der Gesetzgeber zum 01.01.2021 die Regelsätze angehoben:

Kleinkinder im Alter von 0 – 5 Jahren erhalten 283 Euro (+33 Euro im Vergleich zum Vorjahr)

Kinder von 6 – 13 Jahren erhalten 309 Euro (+1 Euro im Vergleich zum Vorjahr)

Jugendliche im Alter von 14 – 17 Jahren erhalten 373 Euro (+45 Euro im Vergleich zum Vorjahr)

Ausführliche Informationen sind auf der Homepage des Jobcenters StädteRegion Aachen unter

https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/fuer-alle/aktuelles-presse/aktuelle-meldungen.html zu finden.

 

Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar

Das Kindergeld wird ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Auch der Kinderzuschlag erhöht sich ab Januar 2021 auf maximal 205 Euro monatlich.

Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen. Die aktuellen Auszahlungstermine können unter www.familienkasse.de abgerufen werden. Hier stehen auch weitere Informationen und Online-Angebote zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag zur Verfügung.

 

Kinderzuschlag (KiZ) – was ist das?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist neben dem Kindergeld und dem Kinderbonus eine weitere Leistung der Familienkasse. 

KiZ bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die vorhandene Lücke soll durch Kinderzuschlag und gegebenenfalls durch Wohngeld geschlossen werden. Wie viel KiZ gezahlt wird, hängt von dem Einkommen und Vermögen der Eltern und ihrer Kinder ab. Mit dem KiZ-Lotsen unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse können Sie schnell und einfach feststellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.

Als Empfänger besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. Schulbedarf, Klassenfahrten, Lernförderung) und auf Befreiung von Beiträgen der Kindertagesbetreuung. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen kommunalen Stelle. Informationen zur Befreiung von den KiTa-Gebühren erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Ihren Antrag auf Kinderzuschlag können Sie ganz einfach und bequem online unter www.kinderzuschlag.de stellen.