Kinderfreizeitbonus 2021

| Weitere Hilfe in der Pandemie

Im August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.  


Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, welches im Leistungsbezug des Jobcenters ist. Hier erfolgt die Auszahlung automatisch im Laufe des Monats August. Es ist keine gesonderte Antragsstellung erforderlich.

 

Kinder, für die auch oder nur Kinderzuschlag von der Familienkasse gezahlt wird, erhalten den Zuschlag automatisch von dort.

Für Kinder, die im Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Wohngeld sind, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden ( www.familienkasse.de) . 

 

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.

Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen auch die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

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