Klagezunahme gegen Bescheide der ARGE im Kreis Aachen

Die Anzahl der Klagen gegen Bescheide der ARGE im Kreis Aachen nimmt stetig zu, seit Einführung der ARGE im Kreis Aachen ist es bereits zu gut 500 erledigten Klageverfahren gekommen. Doch entgegen dem bundesweiten Trend sind die Erfolgsaussichten für die Kläger eher gering. «Wir verzeichnen einen Anstieg der Klageverfahren. Von einer Prozessflut sprechen wir aber nicht.  Da viele Streitigkeiten von den Mitarbeitern bereits im Verwaltungsverfahren gelöst werden, kommt es oftmals erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren.» berichtet Stefan Graaf, Geschäftsführer der ARGE im Kreis Aachen. «Von den in 2008 erledigten Klagen musste das Gericht in 18% der Fälle entscheiden. Hierbei obsiegte die ARGE in rund 75 % der Fälle. Von den übrigen Verfahren wurden die Klagen zu 60 %  zurückgenommen. In den verbliebenen Fällen wurde unter Mitwirkung des Gerichtes eine Einigung zwischen Kunde und ARGE erzielt.»
Inhaltlich richten sich die Klagen größtenteils gegen leistungsrechtliche Entscheidungen der ARGE: Die Kläger begehren die Überprüfung der Anrechnung von Einkommen, Kosten der Unterkunft sowie verhängter Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
«Der Prozessanstieg resultiert hauptsächlich aus der ungeklärten Rechtslage, welche aus den vielfachen Novellierungen des SGB II folgt.» betont Graaf.

Die Bearbeitungszeit der Widerspruchsverfahren durch die Mitarbeiter der ARGE im Kreis Aachen liegt deutlich unter zwei Monaten. Das Gesetz sieht eine regelmäßige Bearbeitungszeit von drei Monaten vor. «Bei den Erledigungsquoten der 45 ARGEn in NRW sind wir im laufenden Jahr regelmäßig unter den `top ten´.» erläutert Helmut Dunkel, Teamleiter der Widerspruchsstelle.

Im vergangenen Jahr wurden knapp 60 % der Widersprüche zurückgewiesen, in rund 30 % der Fälle wurde dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben. In den übrigen Fällen wurde der Widerspruch zurückgenommen.

In diesem Jahr legten bundesweit bis Juli bereits 74.500 SGB II -" Kunden Klage gegen ihre Bescheide ein. Schätzungen besagen, im gesamten Jahr 2008 werden es mehr als 120.000 Klagen -" dreimal so viel  wie im Jahr 2005. 

Jüngst wurde beim Bundessozialgericht in Kassel ein zweiter Senat eingerichtet, der ausschließlich für SGB II -" Angelegenheiten zuständig ist.



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