Rückwirkend zum Beginn dieses Jahres können Eltern für ihre Kinder und Jugendliche, die in einkommensschwachen Familien leben, von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes profitieren.
Für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II erhalten, erfolgt die Bearbeitung und Gewährung dieser Leistungen im Jobcenter – für die anderen Transferleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag) ist die Städteregion Aachen bzw. das örtliche Sozialamt zuständig.
„Bis Anfang Dezember konnten wir den Eingang von knapp 12.500 Anträgen verzeichnen. Am häufigsten werden Leistungen für Mittagsverpflegung in den Kindergärten / Schulen (5.200) oder für Schulausflüge und Klassenfahrten (2.360) beantragt“, so Karl-Heinz Czarnitzki, zuständiger Bereichsleiter im Jobcenter Städteregion Aachen.
Dabei sind nicht alle Leistungen neu. So wurden bisher Zuschüsse an die Schulen zur Mittagsverpflegung durch das Land NRW gezahlt, während im SGB II mehrtätige Klassenfahrten auch bisher schon bezuschusst wurden.
Nun sind die Verfahrensweisen jedoch vereinheitlicht. Der Kunde stellt einen Antrag und kann auswählen, welche Leistungen er grundsätzlich beanspruchen möchte. Werden die beantragten Leistungen erbracht, werden die Kosten direkt an den Leistungsanbieter (Schule, KiTa, Verein) gezahlt.
„Zu Jahresbeginn lief alles etwas holprig an“, so Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenter StädteRegion Aachen. „Das Gesetz trat Anfang April rückwirkend ab Januar in Kraft, so dass wir die Aufgabe hatten, aber noch kein Personal. Auch mussten die Kunden über die Leistungen informiert werden und Anträge stellen. Die gute Sache wurde und wird durch gesetzgeberische bürokratische Hürden erschwert“. Mittlerweile sei das Personal jedoch da, das Antragsverfahren auf Druck der Praxis vereinfacht worden, so dass nun die Kinder von den Leistungen profitieren können.
Da mit einem Antrag mehrere Leistungen nebeneinander beantragt werden können, liegen derzeit ca.12.500 Anträge für 5.180 Kinder vor. Daraus kann gefolgert werden, dass für eine Reihe von Kindern (insg. ca. 14.000 alleine bis 15 Jahren) die Leistungen noch nicht beansprucht wurden. Dabei helfen gerade diese Leistungen, beispielsweise im Sport- oder Musikverein teilzuhaben, ohne dass es an den Finanzen scheitere, so Graaf.
„Für 2012 wünsche ich mir, dass alle Familien, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, die ihnen zustehenden Leistungen beantragen, damit Kinder unabhängig von der finanziellen Situation u.a. am kulturellen Leben teilhaben können. Wichtig ist, dass den Kindern alle Chancen ermöglicht werden, die sich bieten und die später – auch auf dem Arbeitsmarkt – wichtig sind“, so Graaf resümierend.
Anträge und weitere Informationen gibt es in den Geschäftsstellen des Jobcenters.