Neue Regelbedarfe ab 01.01.2021

| Automatische Anpassung

Jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres werden im SGB II die Regelbedarfe an Hand der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Sätze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. Dies ist nunmehr für das Jahr 2021 durch den Gesetzgeber erfolgt. Nähere Informationen zur Systematik sind auf der Seite der Bundesregierung zu entnehmen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798

Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa erhalten ab Januar 2021  373 Euro und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert. Für eine / eine alleinstehende Person steigt der Regelbedarf (sog. Eckregelsatz) um 14 Euro auf 446 Euro / Monat, für Partner auf jeweils 401 Euro (plus 12 Euro).

Weiterhin werden ggf. Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehende) sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt, auch die Kranken- und Pflegeversicherung wird durch das Jobcenter finanziert.

Eine tabellarische Übersicht über die neuen Regelsätze und weitere Leistungen erhalten Sie hier:

 

Alleinstehende(r), Alleinerziehende(r)

446 Euro

Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaften)

401 Euro

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr bis 24 Jahre

357 Euro

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bis 17 Jahre

373 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahre

309 Euro

Kinder 0 bis 5 Jahre

283 Euro

 

Weitere Informationen zu den Geldleistungen: jobcenter-staedteregion-aachen.de/leistungen

 

Selber den Bedarf ausrechnen: jobcenter-staedteregion-aachen.de/bedarfsrechner

(bis zum 20.12. Werte 2020, ab dem 21.12. Werte 2021)