Neues Kontaktcenter für Bildungs- und Teilhabeleistungen

| Digitale und sichere Kommunikation mit dem Jobcenter

Kinder und Jugendliche, deren Familien Leistungen des Jobcenters erhalten, haben ebenso einen Anspruch auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe.

Diese umfassen die Kostenübernahme für Vereinsbeiträge, Mittagsverpflegung in den Kitas und Schulen, Nachhilfe/Lernförderung sowie für Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten. Ferner ist für jede Schülerin / jeden Schüler ein Betrag von 150,-- € im Jahr für Schulbedarf, mit Auszahlung im August (100 €) sowie Februar (50 €) vorgesehen.

Auch wenn seit einiger Zeit oftmals gesonderte Anträge nicht mehr erforderlich sind, sind bis auf die Schulpauschale bei Inanspruchnahme der Leistungen Nachweise erforderlich.

Nunmehr können diese Nachweise und auch die weitere Kommunikation gesichert über eine besondere Funktion im Kontaktcenter des Jobcenters erfolgen. Dies gilt auch für Anträge bei Nachhilfe / Lernförderung, die weiterhin vorab gestellt werden müssen.

Damit können nun auch beispielsweise Vereine und Bildungseinrichtungen in Abstimmung mit den Eltern / Kunden die vom Jobcenter benötigten Unterlagen direkt, digital und datenschutzsicher an das Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter senden.

Ferner sind auch Anfragen zu laufenden Leistungen oder Kontaktaufnahme bei spezielleren Fragen zur Leistungserbringung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets möglich.

 

Über das Kontaktcenter des Jobcenters

http://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/BuT

kann die gesicherte Kommunikation erfolgen.

 

Wie bisher stehen den Kundinnen und Kunden darüber hinaus auch das reguläre Kontaktcenter und weitere Online-Dienstleistungen zur Verfügung (Anträge online übermitteln, Mietkostenrechner, Bedarfsrechner, Mobilticket anfordern,…):

 

www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service