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    Regelbedarfe Arbeitslosengeld II / Sozialgeld steigen um 1,3 %

    | Eckregelsatz steigt zum 01.01.2016 von 399 € auf 404 €

    Zum 01.01.2016 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.

    Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 5 € und damit 1,3 %. Er beläuft sich nun 404 € (zuvor 399 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen erfolgt entsprechend.

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2016

    Alleinstehende(r), Alleinerziehende,

    Volljährige mit minderjährigem Partner

    Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften),

    jeweils

    Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres

    Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres

    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr

    404 Euro

    364 Euro

    324 Euro

    306 Euro

    270 Euro

    237 Euro

    Entsprechend erhöht werden auch die <link leistungen mehrbedarfe.html>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

    Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.