Regelbedarfe Arbeitslosengeld II / Sozialgeld steigen um 1,3 %

| Eckregelsatz steigt zum 01.01.2016 von 399 € auf 404 €

Zum 01.01.2016 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.

Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 5 € und damit 1,3 %. Er beläuft sich nun 404 € (zuvor 399 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen erfolgt entsprechend.

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2016

Alleinstehende(r), Alleinerziehende,

Volljährige mit minderjährigem Partner

Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften),

jeweils

Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres

Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr

404 Euro

364 Euro

324 Euro

306 Euro

270 Euro

237 Euro

Entsprechend erhöht werden auch die <link leistungen mehrbedarfe.html>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.