Zum 01.01.2016 werden die Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes angepasst. Die jährliche Anpassung ist im Gesetz vorgesehen. Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelleistung für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 5 € und damit 1,3 %. Er beläuft sich nun 404 € (zuvor 399 €). Die Anpassung der übrigen Regelleistungen erfolgt entsprechend.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Regelleistungen ab 01.01.2016 | |||||
Alleinstehende(r), Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner | Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebens-gemeinschaften), jeweils | Personen ab dem 19. bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres | Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebens-jahr |
404 Euro | 364 Euro | 324 Euro | 306 Euro | 270 Euro | 237 Euro |
Entsprechend erhöht werden auch die <link leistungen mehrbedarfe.html>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.
Die Anpassungen und die Auszahlung erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.