Regelsatzerhöhung zum 01.01.2014

| Eckregelsatz steigt von 382 auf 391 €

Zum 01.01.2014 werden die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeld im Durchschnitt um 2,27 % erhöht.

Die Erhöhung beträgt für den "Eckregelsatz" (Regelsatz für einen Alleinstehende oder Alleinerziehende) 9 EUR. Er beträgt nun 391 EUR (zuvor 382 EUR). Die Anpassung der übrigen Regelsätze, u.a. für Kinder,  beläuft sich auf 5 bis 8 EUR, eine entsprechende Übersicht finden Sie <link>[HIER].

Entsprechend erhöht werden auch die <link>Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

Die Anpassungen erfolgen automatisch zum Jahreswechsel, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Servicerufnummer unter 0241 / 88681-0 werktäglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.