Teilhabechancengesetz

| Informationen für Arbeitgeber

Das neue Teilhabechancengesetz eröffnet ab 01.01.2019 langzeitarbeitslosen Menschen bzw. Menschen im langjährigen SGB-II-Bezug neue Chancen. Arbeitgeber, welche diese Chancen ermöglichen, erhalten umfassende Beratung und eine finanzielle Förderung. Ein begleitendes Coaching hilft allen, die Chance auch nachhaltig zu nutzen. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem <link file:1426 download file>Merkblatt, auf welchem Sie Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Ansprechpartner finden.

 

Auch <link https: faktor-a.arbeitsagentur.de external-link external link in current>Faktor-A, das Arbeitgebermagazin der Bundesagentur für Arbeit, berichtet über einen Chancenverwirklicher in der StädteRegion Aachen.