Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge *Update*

| Ende Mai wurde das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Damit werden auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsene, die Leistungen des Jobcenters beziehen, Entlastungen durch zusätzliche Geldleistungen erhalten.

 

Kinderbonus 2022

Zunächst sieht das Entlastungspaket einen Kinderbonus 2022 vor, wie es ihn auch in 2020 und 2021 schon gab. Diese Einmalzahlung an alle kindergeldberechtigten Familien in Höhe von 100 Euro wird im Laufe des Monats Juli an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkassen und wird nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.

 

 

 

Sofortzuschlag für Kinder

Einen monatlichen (!) Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Leistungen des Jobcenters beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II).

Dieser Sofortzuschlag wird ab dem Monat Juli 2022 monatlich ausgezahlt, beginnend mit dem 25.07.2022.  Auch hier ist keine Antragsstellung erforderlich.

 

 

 

Einmalzahlung in der Grundsicherung

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Auch für diese Leistungen ist kein gesonderter Antrag erforderlich, die Leistungen werden automatisch im Laufe des Monats Juli ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt bundesweit ab dem 25.07.2022.

 

Konkret bedeutet dies für Menschen im Leistungsbezug des Jobcenters, dass es neben dem Kinder(geld)bonus für Kindergeldempfänger entweder den monatlichen Sofortzuschlag (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 24 Jahren in elterlicher Wohnung) oder die Einmalzahlung (für Erwachsene) gibt.