Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert bis 31.12.2022

Der vereinfachte Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung (SGB II), bisher befristet auf den 31. März 2022, wurde nun bis zum gesetzlich möglichen Datum, dem 31. Dezember 2022 verlängert.

 

Aussetzen der Vermögensprüfung

Demnach gelten bei Anträgen bis zum 31. Dezember 2022 (Beginn des Leistungszeitraumes) erleichterte Bedingungen.

Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, muss Erspartes (bis zur Grenze von 60.000 € bzw. 30.000 € für jede weitere Person) in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes nicht einsetzen.

 

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Auch wird die Prüfung, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung die örtlichen Angemessenheitsgrenzen überschreiten, für sechs Monate ausgesetzt.

 

Regelung gilt auch für Weiterbewilligungsanträge

Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2022 beginnt, ebenfalls für sechs Monate.

 

Wichtig !

Das Jobcenter leistet Leistungen zum Lebensunterhalt auch für Menschen, die nicht arbeitslos sind (wenn z.B. Erwerbseinkommen / Kurzarbeitergeld nicht ausreichen) oder bei Selbstständigen, die geringere Einkünfte haben. Ein Anspruchsrechner auf der Webseite des Jobcenter gibt eine erste, unverbindliche Orientierung:

 

https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/