Vom Mini- zum Vollzeitjob

| Umwandlung von Minijobs in Vollzeitstellen wird mit einer Prämie für Arbeitgeber und Einstiegsgeld für Kunden gefördert

Arbeitsaufnahmen zu ermöglichen und sowohl Kunden als auch Arbeitgeber zu fördern, das ist das Ziel der Arbeitsvermittlung im Jobcenter. Im Optimalfall stellt das Einkommen den Lebensunterhalt sicher. 

Zur Intensivierung der Arbeitsaufnahmen bietet das Jobcenter den im Leistungsbezug stehenden Minijobbern bzw. den Arbeitgebern an, die Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung zu unterstützen.

So können Arbeitgeber einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3 Monatsgehältern zuzüglich einer Pauschale zu den Sozialversicherungskosten erhalten, wenn sie einen Minijobber in eine Vollzeitbeschäftigung, unbefristet oder befristet für mindestens 12 Monate, übernehmen. 

Die Arbeitnehmer können darüber hinaus auch zusätzlich mit Einstiegsgeld gefördert werden. Bei Arbeitsaufnahme erhalten sie, zeitlich befristet, einen Zuschlag, der den Übergang in die Vollzeiterwerbstätigkeit und die damit verbundenen Aufwendungen und Umstellungen erleichtern soll. 

Interessierte Kunden wenden sich an ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

Arbeitgeber berät Herr Vogelfänger, Tel. 0241/88681-5001, E-Mail: <link>karl-dieter.vogelfaenger@jobcenter-ge.de .