Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst.
Was ändert sich konkret, was bleibt ?
Die SGB II Servicestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine informative Übersicht erstellt, die Sie HIER finden.
Für alle Leistungsbeziehenden des Jobcenters StädteRegion Aachen gilt: Ihre Ansprechperson im Jobcenter bleibt gleich. Bewilligungsbescheide gelten weiterhin.
