Unterhalt / Anspruchsübergang

Das Team Unterhalt / Anspruchsübergang des Jobcenters StädteRegion Aachen ist eine Servicestelle des Leistungsbereiches und als zentrale Einheit für den gesamten Bereich der StädteRegion zuständig.

Aufgaben des Teams Unterhalt/ Anspruchsübergang:

  • Realisierung von Unterhaltsansprüchen,
  • Anspruchsübergänge nach §§ 115/116 SGB X,
  • Sonstiger Anspruchsübergang nach § 33 SGB II,    
  • derzeit auch im Rahmen eines Projektes die Prüfung von Verdachtsfällen auf "Lohndumping".       

Nach § 33 SGB II gehen Ansprüche von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger gemäß § 12 SGB I ist, auf das Jobcenter über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

Sinn und Zweck der Vorschrift des § 33 SGB II ist die Wiederherstellung des Nachranges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Leistungen nach dem SGB II bewilligt werden, weil die rechtzeitige Geltendmachung der bestehenden Ansprüche gegen Dritte durch die leistungsberechtigte Person nicht möglich ist.

Ausdrücklich genannt wird in § 33 SGB II der Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht. Dies ist auch der wichtigste Anspruch, da er auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist und monatliche Einnahmen gewährleistet.

Aber auch jeder andere Anspruch des privaten und öffentlichen Rechts, der bei rechtzeitiger Erfüllung die Hilfebedürftigkeit der leistungsberechtigten Person verringern würde, kann nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergehen.

Ausgenommen sind lediglich Ansprüche der leistungsberechtigten Person gegen andere Sozialleistungsträger. Hier kommt aber ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff. SGB X in Betracht.

Für Ansprüche gegen Arbeitgeber auf Gehaltszahlungen sowie Schadensersatzansprüche gelten die Sondervorschriften der §§ 115, 116 SGB X.

Die wichtigsten übergangsfähigen Ansprüche neben dem Unterhaltsanspruch sind die

sonstigen übergangsfähigen Ansprüche im Sinne von § 33 SGB II:

1. Vertragliche Zahlungsansprüche

2. Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers, § 528 BGB

3. Erbrechtlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB)

4. Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, § 1378 BGB

5. Bereicherungsansprüche nach §§ 812 ff. BGB

6. Steuererstattungsanspruch

 

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Ihrem Leistungssachbearbeiter.

 

Postanschrift:

Jobcenter StädteRegion Aachen

Team 661- Unterhalt / Anspruchsübergang

Postfach 100160

52001 Aachen

 

Telefax: 0241/ 88681-9007

E-Mail: jobcenter-aachen.661jobcenter-ge.de

Teamleiterin ist Frau d'Avis.

Ermittlungsdienst/Leistungsmissbrauch

Das Team Ermittlungsdienst/Leistungsmissbrauch des Jobcenters StädteRegion Aachen ist als zentrale Einheit für den gesamten Bereich der StädteRegion zuständig, Dienstsitz ist Eschweiler.

Das Team Leistungsmissbrauch und Ermittlungsdienst führt in Fällen des Verdachts auf unberechtigten Leistungsbezug (zumeist Bürgergeld) die Ermittlungen. Dabei wird sowohl gegen als auch für den Betroffenen ermittelt um festzustellen, ob tatsächlich unberechtigt Leistungen bezogen wurden oder werden. In Fällen, in denen schuldhaft unberechtigt Leistungen bezogen wurden, führt das Team OWiG/ED Bußgeldverfahren durch oder leitet ein Strafverfahren ein. Ferner übernimmt es weitere zentrale Aufgaben.

Bei der Aufgabenerfüllung arbeitet das Team Leistungsmissbrauch und Ermittlungsdienst eng mit anderen Behörden (z.B. Hauptzollämter, Steuerfahndung, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte oder den örtlichen Ordnungsbehörden) zusammen.

Hinweise nimmt das Team Leistungsmissbrauch und Ermittlungsdienst unter folgenden Kontaktdaten entgegen: 

Telefon: 02403 / 5556-300
Telefax: 02403 / 5556-149 
E-Mail: Jobcenter-Aachen.662jobcenter-ge.de

Postanschrift:
Jobcenter StädteRegion Aachen
Team 662 oder 668
Postfach 100160
52001 Aachen

Teamleiterin des 662  ist Frau Kirchner.

Teamleiter des 668 ist Herr Schröter.


Rechtliche Hinweise zu Anzeigen:

Auf Wunsch werden die Daten (z.B. Name) des Anzeigenerstatters vertraulich behandelt, wobei letztgültige Geheimhaltung rechtlich nicht garantiert werden kann.

Wer wissentlich eine unwahre Anzeige erstattet, um damit zu bewirken, dass gegen ihn oder eine andere Person ein behördliches Verfahren eingeleitet wird, macht sich wegen falscher Verdächtigung selbst strafbar und es können ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Eingliederungsleistungen - Abrechnung

Das Team Eingliederungsleistungen - Einzelfallhilfen und EGT unterstützt die Fallmanagement- und Arbeitsvermittlungs- Teams der Geschäftsstellen.
Hier werden die Verwaltungsaufgaben ausgeführt, die sich aus der Beratungs- und  Vermittlungstätigkeit ergeben. So werden hier alle einzelfallbezogenen Leistungen aus dem Teilbudget „Eingliederungstitel“ an Kundinnen und Kunden oder Arbeitgeber ausgezahlt. Daneben erfolgt hier die Verwaltung der gem. § 46 SGB II zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel in Arbeit.

Das Team ist organisatorisch in zwei Bereiche unterteilt:

1.   Einzelfallhilfen

Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (VB, § 44 SGB III), Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG, § 45 SGB III), Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler (AVGS-MPAV, § 45 SGB III), Einstiegsqualifizierung (EQ, § 54a SGB III), Eingliederungszuschuss (EGZ, § 88-92 SGB III), kommunale Leistungen (kL, §16a SGB II), Einstiegsgeld (ESG, § 16b SGB II), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen und Existenzgründern (LESE, §16c SGB II), Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV, § 16e SGB II), sowie die Freie Förderung (§16f SGB II) werden hier nach dezentraler Entscheidung durch die operativen Teams bearbeitet und ausgezahlt.

2.   Förderung der beruflichen Weiterbildung

In diesem Bereich werden alle Maßnahmen zu den Themen Umschulungen und Fortbildungen bearbeitet. Hier erfolgt die Abwicklung von Bildungsgutscheinen gem. § 81 ff SGB III hinsichtlich der Berechnung, Bewilligung und Auszahlung teilnehmerspezifischer Kosten an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie Bildungsträger.

Ergänzend zu den Bildungsgutscheinen erfolgt die Bescheiderteilung und Zahlbarmachung der umschulungsbegleitenden Hilfen (UbH).

Ebenfalls werden Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Teilnahme an Maßnahmen bei Trägern (AVGS- MAT, § 45 SGB III) hinsichtlich der EDV-Fachanwendungen, Bescheiderteilung und Zahlbarmachung der Ansprüche bearbeitet.

Sie erreichen das Team:

E-Mail: jobcenter-aachen.663jobcenter-ge.de
Telefax: 0241 / 88681-2042

Postanschrift:
Jobcenter StädteRegion Aachen
Team 663 Eingliederungsleistungen - Einzelfallhilfen und EGT  
Postfach 100160
52001 Aachen

Teamleiter ist Herr Zimmermann

Eingliederungsleistungen - Projekte

Das Team Eingliederungsleistungen – Maßnahmen und Projekte unterstützt die Integrations-Teams des Jobcenters.
Hier werden Maßnahmen für unterschiedliche Förderziele und Zielgruppen geplant, die sich aus der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit ergeben. Zielführende Projektideen werden geprüft, erarbeitet, umgesetzt und die Projekte hinsichtlich ihrer Zielerreichung begleitet. Eine weitere Aufgabe ist die Abrechnung der Maßnahme- und Teilnehmerkosten.

Das Team ist organisatorisch gegliedert in drei Bereiche:

1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Der Gesetzgeber hat für die Förderung in Arbeit verschiedene Maßnahmeformen vorgesehen.

Die Umsetzung dieser – auch „Regelförderung“ genannten – Leistungen durch beauftragte Bildungs- und Beschäftigungsträger (sogenannte „Dritte“) ist eine Teilaufgabe des Teams 664.

Weitere Informationen zu den Regelförderungen finden unter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

 

2. Arbeitsgelegenheiten und Förderung von Arbeitsverhältnissen in Projektform

Arbeitsgelegenheiten – AGH (16d SGB II) und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§16e SGB II) können nicht nur im individuellen Einzelfall, sondern auch in Gruppenform umgesetzt werden.

Entsprechende Ideen, Inhalte und Formen gemeinsam mit den Integrationsfachkräften des Jobcenters zu entwerfen, auszuarbeiten, umzusetzen und zielführend zu begleiten, sind ebenfalls Aufgaben, die im Team 664 erledigt werden.

Weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie im unteren Bereich der Seite.

 

3. Freie Förderung und Kofinanzierung von Projekten Dritter

Neben den oben beschriebenen Förderarten hat das Jobcenter die Möglichkeit, über die sogenannte „Freie Förderung“ (§ 16f SGB II) neue Förderformen in Projekten zu testen und individualisierte Hilfen zu erproben. Damit wird der gesetzlich vorgesehene Förderstandard erweitert und soll, insbesondere bezogen auf besondere Zielgruppen, neue Wege zur Arbeitsintegration und Heranführen an Beschäftigungsmöglichkeiten öffnen.

Die Initiierung und Begleitung dieser Projektförderungen sowie auch die Kofinanzierung von und die Beteiligung an Projekten Dritter (z.B. von Kommune, Land, Bund, EU) ist dem Aufgabenkomplex des Teams 664 zugeordnet.

Weitere Informationen zur „Freien Förderung“ finden Sie unter Freie Förderung.

 

 

Sie erreichen das Team:

E-Mail: jobcenter-aachen.664jobcenter-ge.de
Telefax: 0241 / 88681-2070

Postanschrift:
Jobcenter StädteRegion Aachen
Team 664 Eingliederungsleistungen – Maßnahmen und Projekte  
Postfach 100160
52001 Aachen

Teamleiterin ist Frau Schnackers

Infos und Links